Mädchen (✝︎10) lebendig begraben: Fall fast 40 Jahre später wieder vor Gericht

Augsburg - Die Entführung und der Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann 1981 am Ammersee sind einmal mehr Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

Die Leiche der Schülerin Ursula Herrmann wird wegtransportiert. 1981 wurde die damals Zehnjährige bei Eching am Ammersee entführt, in einer Kiste eingesperrt und diese im Wald vergraben. (Archivbild)
Die Leiche der Schülerin Ursula Herrmann wird wegtransportiert. 1981 wurde die damals Zehnjährige bei Eching am Ammersee entführt, in einer Kiste eingesperrt und diese im Wald vergraben. (Archivbild)  © picture alliance / dpa

Das Oberlandesgericht München (OLG) will am kommenden Dienstag über das Schmerzensgeld verhandeln, das Ursulas Bruder von dem rechtskräftig verurteilten Entführer verlangt.

Im Jahr 2018 hatte das Landgericht Augsburg dem Bruder 7000 Euro zugesprochen. Beide Seiten haben Berufung eingelegt. Wie das OLG am Donnerstag mitteilte, sollen nun in dem Verfahren vor dem ebenfalls in Augsburg sitzenden OLG-Zivilsenat Rechtsfragen erörtert werden.

Der Fall Herrmann gehört zu den bekanntesten Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Zehnjährige war damals am Ammersee in einer Kiste vergraben worden und erstickte darin. Erst im Jahr 2010, fast drei Jahrzehnte später, war der mutmaßliche Kidnapper in Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er bestreitet das Verbrechen bis heute, viele Beobachter haben Zweifel an der Korrektheit des Schuldspruchs.

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Bruder Michael Herrmann hatte den im Gefängnis sitzenden Mann verklagt, weil er infolge des Verbrechens an einem Tinnitus leide. Tatsächlich ging es Herrmann aber auch darum, die Zweifel an der Täterschaft des verurteilten Mannes auszuräumen. Nach dem Zivilprozess 2018 betonte er nochmals, er gehe davon aus, dass die wahren Täter noch frei seien.

Der Wunsch von ihm und anderen, dass durch das Zivilverfahren das rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren noch einmal aufgerollt wird, dürfte sich kaum erfüllen. Eine Beweisaufnahme in dem OLG-Verfahren sei bislang nicht vorgesehen, erklärte ein Gerichtssprecher.

Es dürfte eher auf eine Abweisung der Schmerzensgeldklage Herrmanns hinauslaufen, denn: "Der Senat hat die Parteien darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht erhebliche Zweifel bestehen, ob der beim Kläger eingetretene Gesundheitsschaden dem Beklagten haftungsrechtlich zugerechnet werden kann", erläuterte der Sprecher.

In der Dienstelle Augsburg des OLG München wird erneut der Fall der ermordeten Schülerin behandelt. (Archivbild)
In der Dienstelle Augsburg des OLG München wird erneut der Fall der ermordeten Schülerin behandelt. (Archivbild)  © Stefan Puchner/dpa

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