Fette Belohnung für Hinweise, doch Polizei zahlt keinen müden Cent

Von Frederick Mersi

München - "Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, ist eine Belohnung in Höhe von insgesamt 5000 Euro ausgesetzt", so heißt es oft auf Fahndungsplakaten der Polizei. Es können sogar Belohnungen bis zu 10.000 Euro versprochen werden.

Im Fall der 1978 getöteten Christa Mirthes wurde eine Belohnung von 10.000 Euro ausgelobt.
Im Fall der 1978 getöteten Christa Mirthes wurde eine Belohnung von 10.000 Euro ausgelobt.  © Armin Weigel/dpa

Ausgezahlt wurden diese Beträge in Bayern seit 2021 bis Ende Juli 2025 laut bayerischem Landeskriminalamt (LKA) aber in keinem einzigen Fall - obwohl in 46 Fällen Belohnungen ausgelobt wurden. Insgesamt hätte es somit 238.000 Euro für entscheidende Hinweise gegeben.

Grundsätzlich setzen die Ermittler erst auf Belohnungen, wenn sie keine heiße Spur mehr haben, sagt LKA-Sprecher Alexander Groß. Die Regeln für die Auslobung in Bayern wurden in einer Bekanntmachung des Justiz- und Innenministeriums festgehalten.

Demnach können Polizeidienststellen vor Ort einen Antrag stellen, die Entscheidung liegt letztlich beim LKA.

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Wie hoch die Belohnungen bei verschiedenen Straftaten sein sollen, ist in Richtlinien des bayerischen Innenministeriums festgehalten. Für entscheidende Hinweise zu Tötungsdelikten dürfen demnach bis zu 10.000 Euro versprochen werden.

Bei "herausragenden Verbrechen" kann das Innenministerium auch veranlassen, dass von diesen Richtwerten abgewichen werden darf.

Warum Belohnungen aus Ermittlersicht trotzdem Sinn ergeben

Auch im Fall der Brandanschläge auf die Münchner Reiterstaffel sollte eine Belohnung bei der Suche nach dem Täter helfen.
Auch im Fall der Brandanschläge auf die Münchner Reiterstaffel sollte eine Belohnung bei der Suche nach dem Täter helfen.  © Leonie Asendorpf/dpa

Dass zuletzt kein Geld gezahlt wurde, liegt laut Landeskriminalamt vor allem an zwei Faktoren: Zum einen setzen die Ermittler nur in schwer lösbaren Fällen auf Geld für Hinweise aus der Bevölkerung. Zum anderen gelten für die Auszahlung strenge Bedingungen - die für Laien beim Lesen der Fahndungsplakate nicht unbedingt sofort ersichtlich sind.

Denn um das Geld zu bekommen, muss der Hinweis "ursächlich entscheidend für die Ermittlung des Täters" sein, sagt LKA-Sprecher Groß. "Oft ist das nicht klar abzugrenzen."

Zum Beispiel könne ein Hinweis einen ohnehin schon bestehenden Verdacht nur bestätigen, aber nicht wesentlich für den Nachweis der Tat sein – dann gebe es auch kein Geld dafür. Vielmehr seien Hinweise oft vage, würden anonym weitergegeben oder seien nicht überprüfbar.

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Trotz der seltenen Auszahlungen hält das Landeskriminalamt Belohnungen für "ein effektives Instrument der Kriminalitätsbekämpfung" - vor allem bei lang dauernden oder schwer lösbaren Fällen. Die Öffentlichkeit werde mehr in die Ermittlungen eingebunden, Täter würden dadurch stärker unter Druck gesetzt - und es bleibe die Option, doch noch überraschende Hinweise zu bekommen, die ohne diesen Anreiz vielleicht nicht bei der Polizei ankämen.

Oft führten aber nicht die Hinweise aus der Bevölkerung, sondern neue technische Entwicklungen, zum Beispiel bei DNA-Datenbanken, Jahre später noch zur Aufklärung von Straftaten, sagt LKA-Sprecher Groß.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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