Grüne wollen Bayerns Wasser mit strengem Gesetz deutlich besser schützen

München - Sinkende Pegel, verunreinigtes Grundwasser, mehr Dürren: Der Freistaat braucht nach Zeiten des Überflusses einen anderen Umgang mit dem kostbarsten Lebensmittel. Die Grünen ziehen deshalb rote Linien.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann (44) hat klare Vorstellungen, was sich im Freistaat Bayern zeitnah ändern muss.
Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann (44) hat klare Vorstellungen, was sich im Freistaat Bayern zeitnah ändern muss.  © Peter Kneffel/dpa

Mehr Schutzgebiete, strengere Auflagen zur Nutzung, Einführung eines Entnahmegelds und eines Katasters sollen helfen. Zum Schutz der immer knapper werdenden Ressource Trinkwasser planen die Grünen im bayerischen Landtag ein neues bayerisches Wassersicherungsgesetz.

"Der Schutz unseres Wassers hat oberste Priorität", sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann (44) der Deutschen Presse-Agentur in München.

"Wir wollen unser Wasser absichern vor der Ausbeutung durch Konzerne, vor Verschmutzung und Verschwendung und vor einer Staatsregierung, die noch immer nicht verstanden hat, wie wichtig es gerade in Zeiten des Klimawandels ist, unser Lebenselixier Wasser zu sichern", führte er aus.

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Das entsprechende Gesetz soll bis spätestens Pfingsten in den Landtag eingebracht werden. Nach Hartmanns Worten ist das Wassersicherungsgesetz ein Novum in Deutschland und bilde einen Überbau zu bestehenden Gesetzen. "Wir verbessern mit dem Wassersicherungsgesetz mehrere Landesgesetze und stellen die Sicherung unseres Trinkwassers über alles."

Die Menschen seien zu Recht besorgt. "Dürren und Wassermangel sind in einigen Landesteilen längst keine Ausnahme mehr."

CSU und Freie Wähler warfen Hartmann vor, die Interessen von Konzernen über die Trinkwasserversorgung der Menschen zu stellen. Er verwies in dem Kontext auf die nach einem öffentlichen Protest gestoppten Pläne der beiden Regierungsfraktionen, die Schutzvorschriften über eine Novelle des Landesentwicklungsprogramms (LEP) für Grundwasser aufzuweichen.

Dagegen würden von der Regierung laut Hartmann keine Lösungsvorschläge kommen. "Überdimensionierte Wasserleitungen durch ganz Bayern lösen nichts. Sie verlagern die Problematik des Wassermangels nur."

Wassersicherungsgesetz umfasst mehrere Eckpunkte: Tiefengrundwasser und Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete spielen eine wichtige Rolle. (Symbolbild)
Wasserschutzgebiete spielen eine wichtige Rolle. (Symbolbild)  © Tom Weller/dpa

Tiefengrundwasser: Neue Tiefenwassernutzungen sollen verboten werden. Einzige Ausnahme: die öffentliche Versorgung. Eine Beimischung von Tiefengrundwasser sei nur in Sonderfällen gestattet - wie es im Freistaat aktuell etwa im bayerischen Chemiedreieck bereits jetzt der Fall ist.

"Aber es soll die Ausnahme bleiben und entbindet die Staatsregierung nicht von der Pflicht, alle notwendigen Maßnahmen für eine Sanierung der oberflächennahen Grundwasserkörper in Gang zu setzen", erklärte Hartmann zum angestrebten Ziel.

Wasserschutzgebiete: Bis 2030 sollen zwölf Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden. Dieses Ziel sei im Gesetz fest verankert. "Wir haben in Bayern aktuell nur auf fünf Prozent der Landesfläche Wasserschutzgebiete."

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Das sei zu wenig. Länder wie Hessen oder Baden-Württemberg haben bis zu 20 Prozent ihrer Fläche für den Schutz des Wassers ausgewiesen.

Die Ausweisung der Gebiete solle durch die Bezirksregierungen erfolgen.

Wasserentnahmeentgelt, Wasserentnahmekataster und eine dezentrale Wasserversorgung

Ludwig Hartmann (44, Grüne) spricht mit Blick auf Bayern von Verhältnissen wie im "Wilden Westen".
Ludwig Hartmann (44, Grüne) spricht mit Blick auf Bayern von Verhältnissen wie im "Wilden Westen".  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wasserentnahmeentgelt: Pumpt eine Firma oberflächennahes Grundwasser ab, soll dies acht Cent pro Kubikmeter kosten. Nützt jene das nochmals wertvollere Tiefenwasser, soll sie künftig einen Euro pro Kubikmeter Wasser bezahlen.

Die Einnahmen können dann in die Sanierung der Grundwasserkörper investiert werden. In 13 von 16 Bundesländern sei ein Wassercent gängige Praxis: "Kommerzielle Nutzer werden so zum Sparen angehalten." Aktuell würden sich große Konzerne den entsprechend kostenlosen Zugang zum bayerischen Grundwasser schlicht verschaffen.

Die derzeitige Staatsregierung habe zwar wiederholt einen Wassercent angekündigt, ob der komme, sei aber alles andere als sicher.

Wasserentnahmekataster: Aktuell gibt es im Freistaat kein zentrales Register, das aufzeigt, wer wo wie viel Wasser aus dem Boden pumpt.

"Es geht zu wie im Wilden Westen. Wir wissen schlicht und einfach nicht, wie viel Grundwasser in Bayern eigentlich abgepumpt wird. Ohne Überblick keine Überprüfung kein Schutz. Wir wollen wissen, wofür und von wem unser wertvollstes Allgemeingut genutzt wird", so Hartmanns deutliche Kritik.

Dezentrale Wasserversorgung: Der Erhalt der ortsnahen Trinkwasserversorgung im Freistaat wird als Pflicht zur Daseinsvorsorge ins Landesplanungsgesetz aufgenommen. Hartmann hierzu: "Dass wir in Bayern die Menschen über regionale Brunnen mit Trinkwasser versorgen können, ist ein hohes Gut. Das gilt es zu bewahren."

Durch eine Fülle an Brunnen werde das Land resilienter, wenn Wasser mancherorts knapp werde.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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