Moshammer-Mörder könnte zeitnah abgeschoben werden!

München - Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer (†64) verurteilte Iraker könnte in absehbarer Zeit in sein Herkunftsland abgeschoben werden.

Rudolph Moshammer (†64) war als Modezar bekannt.
Rudolph Moshammer (†64) war als Modezar bekannt.  © Ursula Düren dpa/lby

Mittlerweile sei durch den Irak die Identität des Mannes anerkannt, teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Anfrage mit. Das nötige Passersatzpapier liege der Behörde bereits vor.

"Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen", hieß es zum weiteren Vorgehen.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November des Jahres 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Der Verurteilte dürfte dann allerdings auch lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Entlassung aus der Haft auf zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands entsprechend abgelehnt.

Damit sind die zentralen Voraussetzungen für die Abschiebung geschaffen.

Rudolph Moshammer wurde in Haus in Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt

Rudolph Moshammer (†64) war 2005 ermordet worden.
Rudolph Moshammer (†64) war 2005 ermordet worden.  © Soeren Stache/dpa

Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, hatte am Wochenende gesagt, sein Mandant hoffe auf die Abschiebung. Er hatte deshalb den Antrag auf Haftentlassung in Deutschland zurückgenommen.

Ahmed kündigte aber an, den Antrag erneut zu stellen, falls sein Mandant in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werde. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar dieses Jahres möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren ablief.

Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt.

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Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden.

Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Titelfoto: Ursula Düren dpa/lby

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