Nachbarn klagen in München gegen Kita: Kinder so nervig wie Kneipe oder Tanke?

München - "Wir haben nichts gegen Kinder ... solange sie nicht in unserer Nachbarschaft spielen": So oder so ähnlich könnte man die Haltung vieler Anwohner zusammenfassen, die gegen Kindertagesstätten klagen. Meist verlieren sie.

Plätze in Kindertagesstätten werden dringend benötigt. (Symbolbild)
Plätze in Kindertagesstätten werden dringend benötigt. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa

Plätze in Kindertagesstätten werden landauf, landab äußerst dringend benötigt - doch statt um Kindertoiletten und Klettergerüste müssen sich die Betreiber beim Bau neuer Einrichtungen oftmals erst einmal um einen fähigen Anwalt kümmern.

Denn Anwohnerinnen und Anwohner versuchen immer wieder auf juristischem Wege, die Errichtung von Krippen, Kindergärten und Horten im Freistaat zu verhindern - meist mit dem Argument des Lärmschutzes. Erfolgreich sind sie damit aber nur noch selten. In München versuchen die Besitzer von zwei Nachbargrundstücken jetzt dennoch, den Bau einer Kita vor Gericht doch noch zu vereiteln.

In erster Instanz wurde ihnen eine Abfuhr erteilt. Nun hat sich am Dienstag das Oberlandesgericht (OLG) mit den entsprechenden Verhältnissen im Münchner Stadtteil Nymphenburg beschäftigt.

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Vor diesem will eine Hausverwaltungsgesellschaft ein Grundstück für 25 Jahre an einen privaten Anbieter von Kindertagesstätten vermieten. Die vier Anwohner allerdings wollen dies keinesfalls akzeptieren - und hatten bereits gegen die Baugenehmigung geklagt, bevor es in Bayern nun auf dem zivilrechtlichen Wege weiterging.

Dabei unterscheidet sich dieses Verfahren von den vielen anderen Prozessen, die sich gegen neue Kitas wenden, durch eine Besonderheit: Auf dem vorgesehenen Grundstück liegt nämlich eine sogenannte Grunddienstbarkeit, wonach dort kein belästigender Betrieb errichtet werden darf. Nun ist die Frage: Ist eine Kita so störend wie eine Kneipe?

Geräusche von Kindern von Gerichten inzwischen regelhaft als zu tolerierend eingestuft

Wenn Kinder spielen, kann es mitunter auch mal etwas lauter werden. (Symbolbild)
Wenn Kinder spielen, kann es mitunter auch mal etwas lauter werden. (Symbolbild)  © Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Grundsätzlich räumt eine Grunddienstbarkeit dem Besitzer eines Grundstücks Rechte an einem benachbarten Grundstück ein. Häufig wird dies im Zusammenhang mit Strom- oder Wasserleitungen genutzt. Im Kita-Fall heißt es: "Auf dem Grundstück dürfen weder eine öffentliche Tankstelle noch eine Gastwirtschaft noch ein sonstiger lärmerregender oder belästigender Betrieb errichtet werden."

Allerdings werden die Geräusche von Kindern von Gerichten inzwischen regelhaft als zu tolerierend eingestuft, weil es zum normalen Verhalten gerade jüngerer Kinder gehört, laut lachend durch die Gegend zu flitzen oder auch wütend zu toben.

"Kinderlärm ist sozialadäquat, mit dieser Begründung werden die Klagen fast immer zurückgewiesen, außer es ist etwas ganz Extremes", erläuterte Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag. In dem kommunalen Spitzenverband gibt es inzwischen reichlich Erfahrung mit Klagen, da die entsprechenden Städte und Gemeinden neben den Kirchen die größten Kita-Träger sind.

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In geschätzt 90 Prozent der verhandelten Fälle gewinnen Träger entsprechende Prozesse laut Schober vollumfänglich. Manchmal müssen sie einen Lärmschutzzaun bauen oder etwa auch die Kosten für Lärmschutzfenster übernehmen.

Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes liegt dies an einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor einigen Jahren. Seitdem gelten Kindergeräusche von Spielplätzen oder Kitas nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkungen, wie der Experte des Spitzenverbands, Uwe Lübking, schilderte.

Im Freistaat Bayern werden im Jahr 2023 voraussichtlich fast 62.000 Kita-Plätze fehlen

In vielen Kitas fehlt es an Fachkräften. (Symbolbild)
In vielen Kitas fehlt es an Fachkräften. (Symbolbild)  © Peter Kneffel/dpa

Anders als früher hätten Anwohner deshalb in ganz Deutschland lediglich noch geringe Chancen, Kitas in Wohngebieten entsprechend zu verhindern.

Auch das Landgericht München I hatte im aktuellen Fall entschieden, dass die Grunddienstbarkeit der Kita nicht entgegensteht. Denn um auf der sicheren Seite zu sein, hatte die Hausverwaltungsgesellschaft eine Feststellungsklage erhoben. Gegen diese waren die Nachbarn in die nächste Instanz gezogen.

Am Dienstag fiel kein weiteres Urteil: "Die Sache wurde an einen Güterichter verwiesen", berichtete ein OLG-Sprecher. "Diese Richter betreuen das Verfahren nicht, sondern versuchen wie bei einer privaten Mediation, die Interessen der Parteien zu ermitteln und mit den Parteien zu besprechen, wie man das Ganze gütlich beilegen könnte."

Einigen sich die Parteien vor dem Güterichter - ein Zeitlimit gibt es dafür nicht - ist der Vergleich genauso bindend, als wenn sie ihn vor Gericht geschlossen hätten. Der Vorteil bei einer Einigung: Der Betreiber könnte mit dem Bau beginnen, ohne sich vor weiteren zeitfressenden Klagen etwa gegen die Bau- oder Betriebsgenehmigung fürchten zu müssen.

Gibt es keine Einigung, landet der Streit wieder beim bisher zuständigen OLG-Senat, der dann ein Urteil sprechen wird.

Die Plätze der strittigen Kita werden übrigens dringend benötigt: Die Bertelsmann Stiftung hatte jüngst errechnet, dass im kommenden Jahr gemessen am Betreuungsbedarf voraussichtlich fast 62.000 Kita-Plätze im Freistaat fehlen werden. Größtes Hemmnis in diesem Zusammenhang ist zwar weiterhin der Fachkräftemangel, aber auch die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist vielerorts ein großes Problem - und eines, das teilweise lange ausgefochten wird.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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