Urteil im Millionen-Streit um Wiesn-Zelte: Vergabe war rechtmäßig
Von Elke Richter
München - Eigentlich geht es nur um die Wiesn 2026, doch im Kern steht die Frage: Darf bei der Vergabe der Oktoberfest-Zelte alles weiterlaufen wie gehabt? Oder müssen sie europaweit ausgeschrieben werden?
Das Bayerische Oberste Landesgericht in München hat an diesem Freitag entschieden, dass die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest rechtmäßig war.
Ein anderer Wirt hatte auf Überprüfung gepocht mit dem Ziel, eine europaweite Ausschreibung der lukrativen Zelte zu erreichen.
Das Vorgehen sorgte in der bayerischen Landeshauptstadt seit Monaten für heftigen Streit. Denn der bei den großen Zelten nicht zum Zuge gekommene Wirt Alexander Egger hatte die rechtmäßige Vergabe der beiden beliebten Großzelte Paulaner und Schottenhamel angezweifelt; in letzterem sticht traditionell das Stadtoberhaupt das erste Bierfass an.
Der Rechtsstreit hatte eine Hängepartie zur Folge, erst kurz vor knapp wurde klar, dass die beiden Zelte aufgebaut werden dürfen.
Hochkomplexe juristische Entscheidung
Bislang ist es so, dass 7 der 14 großen Festzelte traditionell den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Sie schlagen jeweils "ihren" Wirt oder "ihre" Wirtin vor. Um die fünf weiteren großen Zelte bewerben sich die Interessenten direkt beim Veranstalter, der Stadt München.
Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog in 13 Kategorien Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder technischem Standard. Am Ende stimmt noch der Stadtrat der Auswahl zu.
Erstmeldung 7.04 Uhr, Update 11.23 Uhr.
Titelfoto: Felix Hörhager/dpa
