Wer darf mit "Oktoberfest" werben? Markenstreit geht in die heiße Phase

Von Jan Christoph Freybott

München/Luxemburg - Wer darf mit dem Begriff Oktoberfest werben? Dieser Markenstreit zwischen der Stadt München und dem EU-Amt für geistiges Eigentum geht am Europäischen Gerichtshof in die heiße Phase.

Das Oktoberfest ist das größte Volksfest der Welt. Zumindest das in München. Aber ist die Begriffs-Verwendung damit für den Rest wirklich tabu?
Das Oktoberfest ist das größte Volksfest der Welt. Zumindest das in München. Aber ist die Begriffs-Verwendung damit für den Rest wirklich tabu?  © Peter Kneffel/dpa

Die Konfliktparteien starteten in Luxemburg mit der mündlichen Verhandlung - bis ein Urteil fällt, könnten aber noch Monate vergehen.

Im Kern geht es um die Frage, wer mit der Bezeichnung Oktoberfest werben darf, etwa gedruckt auf Bierkrüge oder Lederhosen.

Das zuständige EU-Amt EUIPO ließ die Marke 2021 zugunsten der Stadt München eintragen. Auf Drängen einer schwedischen Firma wurde der Eintrag aber für einige Artikel für nichtig erklärt, etwa für gewisse Kleidungsstücke, Biergläser und Trinkkrüge.

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Im Wesentlichen argumentierte das Unternehmen, der Begriff Oktoberfest beschreibe zwar den Stil der Waren, er diene den Verbrauchern aber nicht als Hinweis auf deren Herkunft. Diese sogenannte Unterscheidungskraft ist im Markenrecht aber ein wichtiges Kriterium.

Gegeben ist sie zum Beispiel bei bekannten Modemarken, wo die geschützte Marke auch einen Hinweis auf die Qualität geben soll.

Eine Beschwerde der Landeshauptstadt München wies das EUIPO zurück, wogegen sich die Stadt nun vor dem EuGH wehrt. Ein Termin zur Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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