Cannabis-Wende? Klage gegen schärfere Regeln fürs Kiffen in Bayern geplant!

München - Die strengen Sonderregeln fürs Kiffen werden wohl zum Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Ein parteiübergreifendes Bündnis kündigte an, eine Popularklage in Bayern gegen das spezielle Gesetz einzureichen!

Gibt es in Bayern die Cannabis-Wende?
Gibt es in Bayern die Cannabis-Wende?  © Christian Charisius/dpa

Ihre Argumentation: Die bayerische Staatsregierung stelle sich rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis, den der Bundesgesetzgeber offiziell vorgegeben habe.

Die progressive Drogenpolitik werde konterkariert und die Stigmatisierung von Cannabispatienten sowie -konsumenten werde fortgesetzt, hieß es.

Im Freistaat ist es beispielsweise auf Volksfesten - allen voran auf dem Oktoberfest - aktuell komplett verboten, Cannabis zu rauchen. Gleiches gilt in der Gastronomie auch für ausgewiesene Raucherräume sowie -bereiche, und ebenfalls für entsprechende Außenbereichen von Gaststätten, Cafés, Biergärten.

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Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten.

Cannabis-Klage in Bayern: Gesundheitsministerin Judith Gerlach gibt sich betont gelassen

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38, CSU) ist entspannt.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38, CSU) ist entspannt.  © Sven Hoppe/dpa

Sie können zum Beispiel in Stadtparks das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten.

Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ebenfalls seit Monaten verboten - das hat die Staatsregierung als Herrin über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt.

Die angekündigte Klage wird unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (35, SPD), Kristine Lütke (42, FDP) und Ates Gürpinar (40, Linke) unterstützt. Details wollen sie gemeinsam mit weiteren Unterstützern bei einer Pressekonferenz am morgigen Mittwoch in München nennen.

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Die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen für das Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Bayern hat versucht, Spielräume für möglichst viele Verschärfungen zu finden. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (38, CSU) erklärte, man sehe einer Klage gelassen entgegen. "Denn wir sind überzeugt, dass das bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums verfassungskonform und auch in der Sache richtig ist", sagte sie.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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