Absurd? Kennzeichen-Pflicht für Pferde in ganz NRW!

Wer mit seinem Pferd in der Öffentlichkeit unterwegs ist, muss es mit einer Reitplakette kennzeichnen. (Symbolbild)
Wer mit seinem Pferd in der Öffentlichkeit unterwegs ist, muss es mit einer Reitplakette kennzeichnen. (Symbolbild)  © 123RF

Kreis Herford - Jedes Pferd, das in der freien Landschaft und im Wald geritten wird, muss ein gelbes Kennzeichen tragen. Das ist gesetzlich geregelt im Landschaftsgesetz NRW.

Mit der Kennzeichnung soll erreicht werden, dass Reitende jederzeit identifiziert werden können, zum Beispiel wenn Schäden oder Unfälle entstanden sind. Auch Probleme, die häufig zwischen Erholungssuchenden und Freizeitreitern auftreten, können so leichter und schneller gelöst werden.

Das Kennzeichen ist gelb und acht mal acht Zentimeter groß. Im Kreis Herford stehen die Buchstaben HF und eine Nummer darauf.

Hinzu kommt ein Aufkleber mit der Aufschrift "Reiterplakette", auf dem das jeweilige Kalenderjahr eingetragen ist. Dieser Aufkleber wird (ähnlich wie die TÜV-Plakette beim Auto) jährlich in einer anderen Farbe herausgegeben.

So sehen die Reitplaketten im Kreis Herford aus.
So sehen die Reitplaketten im Kreis Herford aus.  © Kreis Herford

Das Kennzeichen wird auf beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar am Kopf angebracht. Es wird an die Halter des Reitpferdes ausgegeben und gilt in ganz NRW.

Verleiht der Halter sein Pferd, muss er sich notieren, wer jeweils mit dem Pferd ausreitet. Diese Aufzeichnungen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Wer ohne gültiges Kennzeichen am Pferd angetroffen wird, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Diese Einnahmen aus der Reitabgabe fließen übrigens in die Landeskasse und werden ausschließlich zweckgebunden für Reitwege verwendet.

Eine Neuanmeldung kostet 38 Euro. Wenn eine Plakette ersetzt werden soll, kostet dies 30 Euro.

Das Gesetz ist übrigens nicht neu, sondern besteht bereits seit 1986. Ausreden sind also zwecklos!

Titelfoto: 123rf, Kreis Herford