Justizkasse mahnt per Brief ab: Die geforderte Summe ist unglaublich

Für die Forderung von nur einem Cent schickte die Behörde in Bamberg einem Mann die Mahnung per Post und zahlte dafür die regulären 70 Cent Portogebühren.
Für die Forderung von nur einem Cent schickte die Behörde in Bamberg einem Mann die Mahnung per Post und zahlte dafür die regulären 70 Cent Portogebühren.  © DPA

Bamberg - Schlechtes Geschäft: Die bayerische Landesjustizkasse hat bei einem Mann per Post einen Schuldenbetrag von einem Cent angemahnt - und dafür ein Porto von 70 Cent bezahlt.

"Das ist sehr unglücklich gelaufen", sagte am Donnerstag ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Dem Bericht zufolge hatte der Mann aus Dingolfing nach einem Gerichtsverfahren eine Geldforderung von 223,01 Euro bezahlen müssen. Bei der letzten Ratenzahlung habe er den Betrag auf eine glatte Zahl gerundet, sagte der Gerichtssprecher. Für das OLG sei das unverständlich. Beim Online-Shopping könne man auch nicht einfach weniger überweisen.

Der Mahn-Brief widersprach nach OLG-Angaben der internen Kleinbetragsregelung. Demnach wird in solchen Fällen auf eine postalische Mahnung verzichtet - auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit. Der Mann muss den Cent nun nicht mehr bezahlen. Das Gericht ließ die Forderung fallen, wie der Sprecher erklärte.