Behinderten mit Senf gefoltert: Heilerzieherin muss Schmerzensgeld zahlen

Leipzig - Diese Frau wird so schnell nicht mehr mit Behinderten arbeiten: Das Landgericht Leipzig hat am Mittwoch eine ehemalige Bereichsleiterin der Elbaue Werkstätten Torgau wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Nötigung zu einer Geldstrafe von 4625 Euro verurteilt.

Beatrice R. (47, l.) quälte ihren Schutzbefohlenen Daniel (37, r.) mit scharfem Senf.
Beatrice R. (47, l.) quälte ihren Schutzbefohlenen Daniel (37, r.) mit scharfem Senf.  © Ralf Seegers/privat

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Beatrice R. (47) einen geistig behinderten Mann (37) ihrer Einrichtung, der Senf verabscheute, mehrfach in den Schwitzkasten nahm und ihm dann esslöffelweise die scharfe Paste einflößte (TAG24 berichtete).

In einem anderen Fall fesselte die Heilerzieherin einen 38-Jährigen mit einer Schürze, weil er beim Essen zu unruhig war.

"So kann man mit einem schwerbehinderten Menschen nicht umgehen, das ist menschenverachtend", sagte die Vorsitzende Richterin Gabriela Walburg in der Urteilsbegründung. Sie beschrieb die Angeklagte, die im Prozess kein Wort des Bedauerns fand und für sich Freispruch forderte, als "gefühllos" und als "Alphatier".

Wird das Urteil rechtskräftig, gilt die Heilerziehungspflegerin als vorbestraft und darf dann nicht mehr mit Behinderten arbeiten. Dem Senf-Opfer muss sie zudem 700 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Beatrice R. mit ihrer Anwältin im Landgericht Leipzig.
Beatrice R. mit ihrer Anwältin im Landgericht Leipzig.  © Ralf Seegers