Sex im Knast! Beamtin vergnügt sich mit zwei Gefangenen

Die Beamtin auf Probe hatte zu zwei Insassen in der JVA Brandenburg (Havel) ein Verhältnis. (Symbolbild)
Die Beamtin auf Probe hatte zu zwei Insassen in der JVA Brandenburg (Havel) ein Verhältnis. (Symbolbild)  © DPA (Bildmontage), (Symbolbild)

Brandenburg - So tolerant wie aktuell war Deutschland in Sachen Liebe wohl noch nie. Aber gewisse Liebeleien gehen dann doch nicht. Eine junge Justizvollzugsbeamtin in Brandenburg (Havel) soll sich mit zwei Gefangenen eingelassen haben, wie die Märkische Allgemeine berichtete.

Während ihrer Probezeit kam bei Kollegen der Verdacht auf, dass die Frau einen viel zu engen Kontakt zu einem bestimmten Insassen pflege.

Dieser soll sich im offenen Vollzug in der JVA Brandenburg (Havel) befinden.

Doch dieser Mann reichte der Frau anscheinend nicht aus, denn einem Untersuchungshäftling kam sie ebenfalls näher.

Einer der beiden Gefangenen war zeitweise in einer Berliner Anstalt untergebracht.

Sogar als der Gefangene in eine andere Anstalt verlegt wurde, besuchte die Beamtin den Mann. (Symbolbild)
Sogar als der Gefangene in eine andere Anstalt verlegt wurde, besuchte die Beamtin den Mann. (Symbolbild)  © dpa (Symbolbild)

Als dort der Name der Beamtin auf der Besucherliste auftauchte, war für ihre Chefin Petra Wellnitz alles klar. Sofort suspendierte sie die Frau, um weiteren intimen Kontakt zu unterbinden.

Tatsächlich ist eine Beziehung zwischen Beamten und Gefangenen nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar.

So müssten laut den Sicherheitsvorschriften die Justizvollzugsbediensteten gegenüber den Insassen eine "notwendige Zurückhaltung" bewahren. Sexueller Kontakt ist damit also tabu.

Eigentlich wäre die Beamtin dazu verpflichtet gewesen den Kontakt zu melden. Der nächste Schritt wäre dann die Trennung der betreffenden Personen gewesen.

So wird jedoch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gegen die Beamtin ermittelt. Danach folgt für sie ein Disziplinarverfahren.

Selbst wenn sie ungestraft davon kommen würde, hätte sie als Beamtin in der Probezeit wahrscheinlich keine Möglichkeit mehr auf eine Lebenszeitverbeamtung.