Muss der "Prügel-Polizist" schon wieder vor Gericht?

Tim R. (30) muss eventuell wieder vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat 
Revision gegen ein Urteil gegen den Polizisten eingelegt.
Tim R. (30) muss eventuell wieder vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen ein Urteil gegen den Polizisten eingelegt.  © Harry Härtel/Haertelpress

Chemnitz - Eigentlich war nach zwei Jahren Ruhe für Tim R. (30) eingekehrt. Der Polizeibeamte war wegen Körperverletzung im Amt vom Landgericht Chemnitz nach insgesamt drei Prozessen verwarnt worden (TAG24 berichtete).

Tim R. hatte im Februar 2015 am Rande einer Demonstration in Chemnitz einem festgenommenen Demonstranten (damals 16) einen Faustschlag versetzt, um dessen Widerstand zu brechen.

Seitdem haftete an dem Beamten der Makel des "Prügel-Polizisten". Das letzte Urteil schien das Ende der Odyssee durch die Instanzen zu sein.

Doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt - die Behörde ist mit dem milden Urteil nicht einverstanden. Sie lässt jetzt vom Oberlandesgericht Dresden prüfen, ob das Urteil ordnungsgemäß zustande kam.

Im Ernstfall droht ein vierter Prozess.

Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress