Messfehler bei Chemnitzer Blitzern: Gibt es jetzt Geld zurück?

Chemnitz - Gute Nachricht für Autofahrer: Die Rotlichtblitzer an der Claus-/Charlottenstraße, Reichs-/ Weststraße und Bahnhof-/Brückenstraße sind - teilweise - außer Betrieb! Bis zum Sommer werden viele Ampelsünder dort nicht belangt. Auch viele alte Knöllchen sind anfechtbar.

Bürgermeister Miko Runkel muss die Induktionsschleifen erneuern lassen.
Bürgermeister Miko Runkel muss die Induktionsschleifen erneuern lassen.  © Uwe Meinhold

Allerdings betrifft die Blitz-Abschaltung jeweils nur eine Fahrspur. Welche, will die Stadt nicht verraten. Hintergrund ist ein Streit um Messgenauigkeit.

Bei den Blitzern handelt es sich um den "Traffiphot III" der Firma Jenoptik. Für den Einbau der Induktionsschleifen in der Fahrbahn gab es durch einen Fehler zwei Bauanleitungen.

Eine sagte, dass zwei nebeneinander liegende Schleifen 1,20 Meter Abstand haben "müssen", die andere "sollen". Dieser Fehler fiel Anfang 2017 einem Gericht in Düsseldorf auf - und löste Chaos aus.

80 Städte verbauten fehlerhafte Schleifen. In Chemnitz fehlen 10 bis 20 Zentimeter. Ordnungsbürgermeister Miko Runkel (56, parteilos) muss an den drei Blitzern neue Schleifen verlegen lassen. Kosten: knapp 10 000 Euro.

Die Stadt will keine Bußgeldverfahren um die drei Blitzer stoppen. Eine Sprecherin: "Da kein Fehler vorlag, behalten alle Messungen ihre Gültigkeit."

Das sieht ADAC-Clubsyndicus Thomas Kuhne (51) aus Leipzig anders: "Eine Einzelfallprüfung vor Gericht ist möglich. Aber das kostet schnell 2 000 Euro. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir das gut überlegen."

Autofahrer können alte Bußgelder zurückfordern

Der Skandal um die falsch verbauten Induktionsschleifen für die Rotlicht-Blitzer vom Typ "Traffiphot III": In Chemnitz lauern gleich acht dieser Geräte. An den Standorten Annaberger-/Zöblitzer Straße, Müller-/Mühlenstraße, Paul-Jäkel-/Beyerstraße, Wartburg-/Bernsdorfer Straße und Südring/Adelsbergstraße sind die Messdrähte korrekt verbaut. Nicht so an der Bahnhof-/Brückenstraße, Claus-/Charlottenstraße und Reichs-/Weststraße.

Wer an diesen Ampeln geblitzt wurde, kann Einspruch einlegen. Bei alten Verfahren können Autofahrer Wiederaufnahme beantragen - aber nur bei Bußgeldern ab 250 Euro oder bei Fahrverbot.

Der Rotlichtblitzer an der Claus-/Charlottenstraße ist (teilweise) abgeschaltet.
Der Rotlichtblitzer an der Claus-/Charlottenstraße ist (teilweise) abgeschaltet.  © Peter Zschage