Dieses Video zeigt die Nazi-Schmierer von Chemnitz

Chemnitz - Drei Männer beschmierten die Bäckerei des Kurden Yavuz Kaya (52) am Sonnenberg rundum mit Hakenkreuzen und rechten Hassparolen. Was sie offenbar nicht wussten: Sechs Überwachungskameras filmten die Tat.

Die Männer kamen gegen 1 Uhr zu dem Haus in der Jakobstraße. Sie tranken Bier, nahmen ihre Spraydosen und verschmierten die Wände auch mit SS-Runen, Sieg heil und dem Satz "Tod und Hass der BSG".

Eine Hassparole sprühten die Vandalen auf ein Firmenfahrzeug. Insgesamt hielten sich die Täter fast eine Stunde lang auf dem Firmengelände auf. Yavuz Kaya ist entsetzt über die Schmiererei: "Ich habe Angst, dass die Täter wiederkommen und ihre Hassparolen praktisch umsetzen."

Die sechs Überwachungskameras zeichneten fast jeden ihrer Schritte auf. Auch, dass eine Polizeistreife drei Minuten nach Eintreffen der Täter auf dem Firmengelände vorfuhr und mit einem der Männer sprach.

Bäcker Yavaz Kaya (52) ist entsetzt von der Tat.
Bäcker Yavaz Kaya (52) ist entsetzt von der Tat.  © Klaus Jedlicka

Danach fuhr die Polizei weg. Rund 15 Minuten später zeigen die Kameras, wie die drei Männer die Wände der Firma verunstalten.

In einem früheren Artikel hatte TAG24 berichtet, dass die drei Männer vor Eintreffen der Polizei schon gesprüht hätten, dass die Polizei die Täter bei ihrer "Arbeit" gestört habe, dann weggefahren sei und die Täter ihr Werk anschließend vollendet hätten. Dies war durch die eingeblendeten Uhrzeiten der Überwachungskameras so zu deuten.

Nach Prüfung der Bilder stellte die Polizei jedoch fest, dass die auf den Überwachungsbildern gezeigten Uhrzeiten nicht stimmen. Zwei Kameras gaben noch die Sommerzeit an, andere aber die Winterzeit. Demnach sei die Polizei eingetroffen und habe einen der Männer angesprochen, bevor die Straftaten begannen.

Dazu erklärte die Polizeisprecherin Jana Kindt: "Um die Identität des vor Ort bemerkten späteren mutmaßlichen Sprayers feststellen zu können, bedurfte es einer Rechtsgrundlage. Nach dem Sächsischen Polizeigesetz lag in dieser Situation die Voraussetzung für eine Identitätsfeststellung nicht vor.

Aus diesem Grund gab es für die Polizisten keine Handhabe für weitere Maßnahmen."