Mann (30) soll mit diesem simplem Trick Geldautomaten überlistet haben

Schwerin - Wegen Computerbetrugs der besonderen Art muss sich ein 30 Jahre alter Mann aus Schwerin von Mittwoch an vor dem Landgericht in Schwerin verantworten.

Eine Bankkundin hebt mit ihrer Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab.
Eine Bankkundin hebt mit ihrer Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab.  © Fabian Sommer/dpa

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft überlistete der Angeklagte im Jahr 2015 mit einem simplen Trick Bankautomaten und ergaunerte so 63.500 Euro.

Dabei machte er sich laut Anklage zunutze, dass die Automaten das Geld wieder einziehen und das Konto nicht belasten, wenn die Scheine nicht herausgenommen werden.

Den Ermittlungen zufolge tauschte der Mann die Geldscheine im Entnahmeschacht aber durch eine Pappkarte aus. In 175 Fällen soll er so Geldautomaten überlistet haben.

Zweimal war ihm laut Staatsanwaltschaft dabei eine ebenfalls angeklagte 26 Jahre alte Bekannte behilflich.

Das Gericht hat bislang zwei Verhandlungstage für den Prozess vorgesehen.

Das Gebäude des Landgerichts am Demmlerplatz.
Das Gebäude des Landgerichts am Demmlerplatz.  © Jens Büttner/ZB/dpa

Update, 14.12 Uhr: Angeklagter gesteht

Der 31-jährige Mann hat gestanden, mit Hilfe von Papp- und Papierschnipseln im Geldscheinformat die Geldausgabe an Bankautomaten in Schwerin überlistet zu haben.

Zu Beginn des Prozesses am Landgericht Schwerin räumte er am Mittwoch ein, auf diese Weise Anfang 2015 innerhalb eines Monats 63.500 Euro einkassiert zu haben.

Dabei machte er sich laut Anklage zunutze, dass die Automaten das Geld wieder einziehen und das Konto nicht belasten, wenn die Scheine nicht herausgenommen werden.

Der in Bergen auf Rügen geborene und zuletzt in Schwerin lebenden Angeklagte hatte allerdings die Geldscheine im Entnahmeschacht blitzschnell durch wertloses Papier ausgetauscht.

Als Motiv für seine illegalen Transaktionen gab der Mann Spielsucht an.

Update, 16.27 Uhr: Urteil gefallen

Am Mittwochnachmittag ist vor dem Landgericht Schwerin das Urteil gefallen.

Wegen Computerbetrugs in 175 Fällen wurde der Angeklagte zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.