Tod durch Stromschläge: Hat ein Sohn seine Mutter mit dem Föhn in der Wanne umgebracht?

Darmstadt – Er soll seine pflegebedürftige Mutter mit Stromschlägen getötet haben - deswegen steht der Sohn am Montag vor dem Darmstädter Landgericht.

Die Frau starb durch Stromschläge (Symbolfoto).
Die Frau starb durch Stromschläge (Symbolfoto).  © DPA

Der 54 Jahre alte Deutsche ist wegen des Verdachts auf Totschlag angeklagt.

Er soll am 22. September 2018 seiner Mutter einen angeschlossen Föhn in die Badewanne geworfen haben. Mutter und Sohn lebten in einer gemeinsamen Wohnung in Darmstadt.

Den Ermittlern zufolge hatte der Angeklagte noch am selben Tag einem Zeugen von seiner Tat erzählt. Dieser rief daraufhin die Polizei.

Die Polizei fand die Tote und konnte den Angeklagten, der verwirrt gewirkt haben soll, widerstandslos festnehmen.

Es sind vorerst sieben Verhandlungstermine bis Ende August geplant.

Psychisch kranker Sohn gesteht Mord an eigener Mutter

Update 14.27 Uhr: Nach dem gewaltsamen Tod seiner dementen Mutter hat der psychisch kranke Sohn am Montag zum Prozessauftakt in Darmstadt gestanden, die 76-Jährige in einer Badewanne getötet zu haben. Der Anklage zufolge setzte der 54-Jährige im September 2018 seine Mutter in der Wohnung in Darmstadt in die Wanne und warf einen Fön hinein.

Die Schutzschaltung der Sicherung soll er zuvor überbrückt haben. Die 76-Jährige soll jedoch erst nachdem er ein stromführendes Kupferrohr auf die Haut gepresst hat gestorben sein.

Er hatte zuvor dem psychiatrischen Gutachter erklärt, dass er sich nach der Tat selbst mit Strom in der Wanne töten wollte, es aber nicht geschafft habe. "Er habe eine Stunde in der Wanne gesessen, mit dem Kupferkabel in der Hand", berichtete der Gutachter vor dem Landgericht von dem Gespräch mit dem Angeklagten.

Der Vermieter schilderte im Gericht, dass er 2002 mit dem Angeklagten zu den Ämtern gegangen war, um Sozialhilfe für ihn zu beantragen. "Da war er nicht mehr existent, er hatte nur einen Kinderausweis", so der Vermieter. "Eigentlich stünde der Sohn der Mieterin zur Betreuung an", habe ihm damals die Amtsärztin gesagt.

Nach einem Treppensturz der Mutter im März und einem Wasserschaden im August 2018, stellte der Vermieter fest, dass seine Mieterin dement und der Sohn überfordert war. Die Wohnung sei verwahrlost gewesen, schilderte der 60-Jährige.

Bisher sind sieben Verhandlungstage vor dem Landgericht Darmstadt angesetzt.
Bisher sind sieben Verhandlungstage vor dem Landgericht Darmstadt angesetzt.  © DPA

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