Horror-Urlaub: Paar in Ferienhaus gefesselt und eingesperrt

Gefesselt und geknebelt sollen die Räuber das Paar zurückgelassen haben. (Symbolbild)
Gefesselt und geknebelt sollen die Räuber das Paar zurückgelassen haben. (Symbolbild)  © 123RF

Detmold/Oerlinghausen - Eigentlich sollte es ein schöner Urlaub werden. Doch letztendlich verbrachte ein Paar die wohl grauenvollsten Stunden seines Lebens in einem Ferienhaus in Oerlinghausen-Lipperreihe.

Es ist bereits mehr als 13 Jahre her, dass sie den Horror erlebten: Am 2. Mai 2004 wurden sie in dem Haus von einem heute 42-jährigen Mann, der in Frankreich und Litauen bereits vorbestraft ist, und einem bisher unbekannten Mittäter überfallen.

Das Duo klopfte an die Tür. Unter anderem soll es mit einer Schusswaffe bewaffnet gewesen sein. Bereits als der Mann sie öffnete, sollen die Täter auf ihn losgegangen sein. Einer der beiden soll auf das Opfer eingetreten haben, auch als das schon am Boden lag.

Außerdem sei der Mann mit einem Küchenmesser bedroht worden, wie Pressesprecher und Richter am Landgericht Detmold, Dr. Mathias Kapitza, mitteilt. Die Angreifer sollen das Pärchen nach Geld und Schlüsseln gefragt haben. Anschließend fesselten und knebelten sie beide.

Mit zwei Handys, zwei Portemonnaies und einem Schlüsselbund sollen die Täter abgehauen sein. Das Ferienhaus schlossen sie zuvor noch ab, heißt es. Ihre gefesselten Opfer sollen sie darin zurückgelassen haben.

Der Mann erlitt bei dem Angriff schwere Kopfverletzungen, darunter mehrere Knochenbrüche im Gesicht. Letztendlich gelang es der Frau, sich zu befreien und sich um ihren verletzten Ehemann zu kümmern.

Jahrelang schwebte das Paar in Ungewissheit: Die Täter waren lange unbekannt. Erst durch eine DNA-Analyse von französischen Behörden konnte einer der Angreifer identifiziert werden.

Am 1. Juli 2017 wurde der 42-Jährige aus Bagneux (Frankreich) vorläufig festgenommen. Seitdem sitzt er in U-Haft. Am 19. Dezember startet der Prozess gegen ihn vorm Landgericht Detmold.

Dort muss er sich wegen wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

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