Hass-Text gegen Tafel-Chef. So lautet das Urteil

Ingolf Knajder (53) hatte am 12. Oktober „Solchen Menschen wünsche ich den baldigen Tod und nichts anderes“ auf FB gepostet.
Ingolf Knajder (53) hatte am 12. Oktober „Solchen Menschen wünsche ich den baldigen Tod und nichts anderes“ auf FB gepostet.  © Ove Landgraf

Dresden - Der unappetitliche Zank um zwei Dresdner Hilfsvereine ist vorerst beigelegt. Ingolf Knajder (53) wird für einen Hasstext auf Facebook nicht zur Rechenschaft gezogen, entschied am Freitag das Landgericht Dresden.

Der Adressat dieser Textbotschaft, Andreas Schönherr (41), hatte Unterlassung beantragt. Tatsächlich darf Knajder diesen Text nicht wiederholen. Einen zweiten ähnlichen Text betrifft das aber nicht.

Hintergrund: Knajder hatte am 12. Oktober „Solchen Menschen wünsche ich den baldigen Tod und nichts anderes“ auf FB gepostet. In einem zweiten Eintrag zur Sache am 23. Oktober entschuldigte er sich dafür bei Schönherr – und griff das Zitat nochmals auf … Daher hatte Schönherr bei seinem juristischen Vorgehen auch auf diesen Post Bezug genommen.

Doch Richter Jens Maier erkannte an, Knajder habe diese Wiederholung ausdrücklich als Teil der Entschuldigung formuliert. „Das nehme ich ihm (Knajder) ab“, sagte er und wies einen Antrag von Schönherrs Anwälten dazu zurück.

Adressat dieses Todeswunsches: Tafel-Chef Andreas Schönherr (41).
Adressat dieses Todeswunsches: Tafel-Chef Andreas Schönherr (41).  © Holm Helis

Denn es habe „keine weitere Ehrverletzung“ gegen Schönherr gegeben.

Doch Knajder darf seine Äußerung nicht mehr öffentlich wiederholen, so Richter Maier.

Ansonsten setzt es 250.000 Euro Strafe oder, kann er das nicht bezahlen, sechs Monate Haft.

Der persönliche Streit dreht sich Beobachtern zufolge tatsächlich um die Aktivitäten von Schönherrs Dresdner Tafel und Knajders jüngst gegründetem „Dresdner Bürger helfen Obdachlosen und Bedürftigen e.V.“

Beide Vereine sind sich nicht grün.

Richter Jens Maier schenkte dem Angeklagten Glauben.
Richter Jens Maier schenkte dem Angeklagten Glauben.  © Ove Landgraf

So gilt Knajders „Tafel“ auch wegen dem Mitbeteiligten FDP-Stadtrat Jens Genschmar als eher konservativ, ja PEGIDA-nah; Asylbewerbern steht man schon mal ablehnend gegenüber.

Schönherr hingegen fährt einen linksliberalen Kurs, war aber zuletzt wegen mutmaßlicher Zweckentfremdung von Vereinsräumen, Vereinsmaterial und Vereins-intern ausgereichter Darlehen öffentlich in die Kritik geraten.

Der FB-Post Knajders, der das Zwischenspiel vor Gericht auslöste, soll folgenden Grund gehabt haben: Schönherr wollte mit Knajders Verein nicht zusammenarbeiten.

Knajder zumindest gab sich nach dem Richterspruch versöhnlich: „Schön. Damit kann ich leben. Nichts weiter hatte ich der Schönherr-Seite ja angeboten.“