Altenpfleger beklaut Rentner und darf seinen Job behalten!

Dresden - Für ihn ist es der Traumjob. "Das macht mir Spaß", sagte Marcel D. (35), der gerade die Lehre zum Altenpfleger abgeschlossen und sogar schon einen Arbeitsvertrag hat. Doch am Montag saß der Helfer vor Gericht. Denn laut Anklage hatte er ausgerechnet seine zu betreuenden Senioren beklaut!

Altenpfleger Marcel D. (35) beklaute ausgerechnet die, die auf seine Hilfe angewiesen waren.
Altenpfleger Marcel D. (35) beklaute ausgerechnet die, die auf seine Hilfe angewiesen waren.  © Norbert Neumann

"Die Anklage macht mich sprachlos", konstatierte der Staatsanwalt, der die Vorwürfe verlas: Demnach griff Marcel D. viermal zu.

Beim Hausbesuch einer Omi (91) nahm er 140 Euro aus der Schublade. Bei einem Ehepaar (beide damals 94) griff er erst 300, später sogar 3300 Euro vom Schreibtisch.

Und im Pflegeheim in Johannstadt, wo Marcel arbeitetet, verschwanden bei einer Seniorin 78.100 Euro. Marcel, der rund 30 000 Euro Schulden hat, gestand den Diebstahl der 3300 Euro.

Er sei an dubiose Schuldenberater geraten, die 5000 Euro Gebühren haben wollten und ihn ob der ausstehenden Zahlung bedrohten.

"Tut mir leid. Ich hätte das anders regeln sollen", so der Pfleger, der immer noch tätig ist.

Die Senioren bemerkten den Diebstahl, riefen die Polizei, die bei der Hausdurchsuchung das Geld fand und den Rentnern zurückgab.

Die anderen Vorwürfe bestritt Marcel. Wahrlich wäre der Nachweis schwer gewesen: Die Zeugen sind zum Teil schon verstorben, wurden aber auch nie von der Polizei vernommen, Spuren wurden nie gesichert.

Diese Taten stellte das Gericht zwar ein, verurteilte Marcel aber zu 160 Tagessätzen zu je 25 Euro. Zahlt er nicht, muss er 160 Tage in den Knast.

"Also für mich gehören Sie nicht in den Beruf. Das ist unterste Schublade", sagte die Richterin in ihrem Urteil.

Auch in diesem Pflegeheim verschwand Geld. Die Tat konnte Marcel aber nicht nachgewiesen werden.
Auch in diesem Pflegeheim verschwand Geld. Die Tat konnte Marcel aber nicht nachgewiesen werden.  © Norbert Neumann