Post mit Kot ans Finanzministerium verschickt: Für ihn wird diese Sch**** jetzt richtig teuer

Reiner T. (62) stapfte wütend durchs Amtsgericht und brüllte den Richter an.
Reiner T. (62) stapfte wütend durchs Amtsgericht und brüllte den Richter an.

Dresden - Das stank zum Himmel! Reiner T. (62) verschickte einen widerlichen Brief ans Finanzministerium, zugeklebt mit Kot. Am Donnerstag musste er sich wegen Beleidigung am Amtsgericht verantworten.

Laut Anklage versandte Reiner T. den Stinkerbrief im Dezember 2014 ans Finanzministerium, wurde deshalb wegen Beleidigung angezeigt. Der Richter verurteilte Reiner T. schriftlich zu 120 Tagessätzen zu je 30 Euro Strafe.

Heißt: Der Beschuldigte muss 3600 Euro zahlen oder 120 Tage in den Knast. Obendrein gilt Reiner T. nun als vorbestraft.

Dagegen legte er Einspruch ein, forderte den Prozess am Donnerstag. Doch der Mann schimpfte und tobte, wollte nicht mal seine vollständigen Personalien angeben, trank stattdessen Kaffee aus der Thermoskanne. Geholfen hat es nicht: Weil so nicht festgestellt werden konnte, ob der Anwesende wirklich Reiner T. ist, verwarf der Richter den Einspruch. Die 3600 Euro sind nun also fällig.

Reiner T. legte sofort erneut Widerspruch ein, will in die nächste Instanz ziehen. Vielleicht ist er dort weniger hitzig ...

Der Stinkebrief war ans Finanzministerium adressiert.
Der Stinkebrief war ans Finanzministerium adressiert.