Frauenkiller von Seifersbach wieder vor Gericht

Auf diesem Grundstück in Seifersbach (bei Rossau) geschah das Todes-Drama.
Auf diesem Grundstück in Seifersbach (bei Rossau) geschah das Todes-Drama.

Von Doreen Grasselt

Chemnitz - Zweite Runde für den Frauenkiller von Seifersbach. Rolf W. (54) sitzt wieder auf der Anklagebank. Grund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom Februar 2015 aufgehoben.

Die Strafkammer hatte den Todes-Schützen wegen Totschlags im besonders schweren Fall zu lebenslanger Haft verurteilt.

Dass Rolf W. seine Exfrau Katja W. (†39) kaltblütig von hinten erschossen hat, bezweifelt das Gericht nicht. Sie hatte ihren Mann im Juni 2014 verlassen und war mit Tochter Carlotta (4) zu ihren Eltern geflüchtet.

Daraufhin hatte der Schütze sein Opfer mit einem Schuss in den Rücken aus einem Kleinkalibergewehr regelrecht hingerichtet.

Der BGH bemängelt allerdings, dass die Richter nicht aufgeklärt haben, ob auch bei den Schüssen auf Margitta W. (67) eine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann.

Rolf W. am Donnerstag im Landgericht Chemnitz.
Rolf W. am Donnerstag im Landgericht Chemnitz.

Der Mechaniker hatte seiner Schwiegermutter mit dem Gewehr einen Schuss in den Oberschenkel verpasst.

Wenn das nicht als versuchter Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung verurteilt würde, entfiele die besondere Schwere der Schuld.

Das ist ausschlaggebend für das Strafmaß (maximal 15 Jahre).

Der Todesschütze sitzt seit dem 11. Juni 2014 in Untersuchungshaft. Wird das neue Urteil des Landgerichts abgemildert, könnte Rolf W. bereits in acht Jahren ein freier Mann sein.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Fotos: haertelpress/Harry Härtel

Titelfoto: Import