Vom Nachbarn angeschwärzt: Wasserdiebe müssen saftige Strafen zahlen

Freiberg - Satte Bußgelder nur fürs Blumengießen? Der Landkreis Mittelsachsen hat zehn Verfahren gegen Hobbygärtner eingeleitet, denen im trocknen Sommer die privaten Tomaten und Salatköpfe wichtiger waren als das Überleben von Pflanzen und Tieren in heimischen Gewässern.

Die Verordnung untersagte die Benutzung von Wasserpumpen. Schöpfen war in Maßen erlaubt.
Die Verordnung untersagte die Benutzung von Wasserpumpen. Schöpfen war in Maßen erlaubt.

Weil sie trotz Verbotes Wasser aus den fast ausgetrockneten Flüssen auf ihr Grundstück gepumpt haben, verschickt die Untere Wasserbehörde jetzt Bescheide mit Strafen im dreistelligen Bereich.

Die meisten Umweltfrevler waren von aufmerksamen Nachbarn gemeldet worden.

Die Allgemeinverfügung vom August ist inzwischen ausgelaufen. Dennoch herrscht noch immer Ebbe in vielen Flüssen. Deshalb darf auch weiterhin nur Wasser entnommen werden, wenn dadurch keine negativen Folgen für die Gewässerökologie zu befürchten sind.

Schöpfen sei erlaubt, das Anstauen aber nicht.

Für grünen Rasen und große Gurken wurden trotz Entnahmeverbot Flüsse und Bäche angezapft.
Für grünen Rasen und große Gurken wurden trotz Entnahmeverbot Flüsse und Bäche angezapft.  © Imago

Titelfoto: Imago