Grausamer Mord: „Ich wollte niemanden umbringen!“

Einsatzkräfte am damaligen Tatort in Unterwellenborn.
Einsatzkräfte am damaligen Tatort in Unterwellenborn.

Gera - Er soll mehr als 60 mal zugestochen haben: Im Prozess wegen Mordes und versuchten Mordes in Unterwellenborn hat der 36 Jahre alte Angeklagte in Gera eine umfassende Aussage gemacht.

An das Tatgeschehen selbst könne sich Emrah M. jedoch nicht erinnern, sagte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Landgericht. Er habe aber vor der Tat Drogen und Alkohol konsumiert und mindestens zwei Tage nicht geschlafen. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember vergangenen Jahres seine Ehefrau und deren Großmutter mit einem Messer angegriffen zu haben. Die 75 Jahre alte Großmutter starb, die damals 26-jährige Ehefrau erlitt schwerste Verletzungen.

Laut Anklage hatte M. 60 mal auf die alte Frau eingestochen, auch seine Ehefrau und die kleine Tochter erlitten schwere Stichverletzungen.

Umfassend erklärte der mutmaßliche Mörder, wie er und seine spätere Frau sich im Jahr 2015 in der Türkei kennenlernten. Er habe dort in einem Hotel als DJ gearbeitet, sagte der in Istanbul geborene Türke. Nach mehreren Besuchen der Frau in seiner Heimat habe sie ihn aufgefordert, sie auch einmal in Thüringen zu besuchen. Schließlich habe sie ihm eröffnet, schwanger zu sein. Im Dezember 2015 heiratete das Paar, im Juli 2016 kam die gemeinsame Tochter zur Welt.

Emrah M. (36) wurde wegen Mordes und versuchtem Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Emrah M. (36) wurde wegen Mordes und versuchtem Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

"Ich wollte niemanden umbringen..."

War das Verhältnis der Eheleute nach Angaben des 36-Jährigen Emrah zunächst gut, verschlechterte es sich nach der Geburt des Kindes. Seiner deutschen Frau und deren Familie sei es nicht recht gewesen, dass er für das Kind einen türkischen Ausweis ausstellen ließ, in dem als Religion "Islam" eingetragen worden sei. Immer wieder sei es von da an zu Diskussionen zwischen ihm und seiner Frau gekommen. Schließlich habe sich die Frau von ihm getrennt und den Kontakt zur Tochter verhindert.

Am Tattag sei er mit dem Auto nach Unterwellenborn gefahren, wo seine Frau in einem Mehrfamilienhaus wohnte, in dem auch ihre Großmutter lebte. In der Wohnung der «Oma», wie er die Getötete in seiner in türkischer Sprache gemachten Aussage wörtlich nannte, habe er einen Schlüssel zur Wohnung seiner Frau bekommen wollen. Im Verlauf einer Rangelei sei die Großmutter zunächst zu Boden gegangen, dann habe sie ein Messer gegen ihn gerichtet. An den weiteren Verlauf erinnere er sich nicht.

M. behauptete vor Gericht nicht die Absicht gehabt zu haben, jemanden umzubringen.
M. behauptete vor Gericht nicht die Absicht gehabt zu haben, jemanden umzubringen.  © Tom Wunderlich

Laut Anklage attackierte der 36-Jährige am Anschluss an den Mord an der Großmutter seine Frau mit dem Messer. Er hatte sie demnach aus ihrer Wohnung gedrängt und war mit ihr auf offener Straße in Streit geraten. Schließlich soll er auf die Frau, die die kleine Tochter im Arm hielt, eingestochen haben. Dabei wurden sie und das Kind lebensbedrohlich verletzt.

M. gab an, erst in einem Wald wieder zu sich gekommen zu sein. Seine Hände seien voller Blut gewesen. Im Internet habe er dann gelesen, dass die "Oma" gestorben sei. Er habe sich schließlich bei einer Polizeistreife gestellt, die er angehalten habe.

"Ich wollte niemanden umbringen, keinen verletzen. Ich habe Menschen Schaden zugefügt, die ich eigentlich liebe und bin traurig wegen dieser Sache", erklärte er. Für den Prozess sind weitere Verhandlungstage bis in den Oktober angesetzt.