Grausamer Bratpfannen-Mord! Nun kommen erschreckende Details ans Licht

Die beiden Angeklagten im Görlitzer Bratpfannenmord.
Die beiden Angeklagten im Görlitzer Bratpfannenmord.  © Holm Helis

Görlitz - Der Prozess um den Bratpfannen-Mord von Görlitz. Anne-Kathrin H. (24) und Stephan K. (33) sollen Philipp W. († 24) getötet haben.

Sie schlugen ihn mit der Bratpfanne bewusstlos, wickelten ihr Opfer in Folie. Philipp erstickte qualvoll. Am Dienstag legte Stephan K. ein umfassendes Geständnis ab.

Sein Anwalt Ulf Israel verlas eine Erklärung für seinen Mandanten. Immer wieder war das Schluchzen der Angehörigen des Opfers im Saal zu hören. „Ich bin für alles verantwortlich, habe die Tat aber nicht allein geplant“, ließ der Görlitzer über seinen Anwalt wissen.

Der bis dahin kleinkriminelle Stephan K. war erst ein paar Wochen vor der Tat im Februar 2017 aus dem Knast entlassen worden, wohnte bei Anne-Kathrin H.

Ihm erzählte sie, dass sie unheilbar krank sei und „vor dem Sterben“ noch einmal ihren kleinen Sohn sehen wollte. Der aber lebte per Urteil bei seinem Vater. Ihr war das Sorgerecht entzogen worden.

So fasste das Paar den wahnsinnigen Plan, den Sohn zu entführen, den Kindsvater nach Tschechien zu verschleppen, dort zu töten!

Dafür benötigte das Paar Geld und ein Auto. Die „Wahl“ fiel auf Phillip W., einen hilfsbereiten Bekannten von Anne-Kathrin. „Er wurde in die Wohnung nach Weinhübel gelockt und dort gefesselt“, referierte der Anwalt. Dem Opfer wurde sogar erklärt: „Wir wollen nur Geld und Auto, dir passiert nichts.“

Doch dann ging Anne-Katrin H. mit der EC-Karte des Opfers zum Bankautomat, wollte 2000 Euro abheben und scheiterte. Denn der nächste Zahlungseingang war erst in ein paar Tagen fällig. Ohne Geld aber konnte das Paar nichts unternehmen. Überdies war beiden inzwischen klar, dass Philipp W. sie anzeigen könnte. So fassten die Täter den tödlichen Entschluss, ermordeten ihr Opfer.

Anne-Kathrin H. schweigt eisern. Übrigens: Eine „tödliche Krankheit“ konnten medizinische Gutachter bei ihr nicht feststellen. Das Gericht hört nun weitere Zeugen, wie den Vater ihres Kindes und andere Verwandte, dass Urteil soll Ende Oktober fallen.