Fake-DHL-Bote liefert Drogen aus: Täter verhaftet und verknackt

Ein als DHL-Bote getarnter Zollbeamter lieferte die Drogenpakete in Bielefeld aus. (Symbolbild)
Ein als DHL-Bote getarnter Zollbeamter lieferte die Drogenpakete in Bielefeld aus. (Symbolbild)

Bielefeld - Es war einer der außergewöhnlichsten Einsätze, die die Beamten des Zollamts Hannover erlebt haben: Im April 2017 sollten 50 Kilo Marihuana per Post nach Bielefeld geschickt werden. Bei der Scheinübergabe klickten die Handschellen (TAG24 berichtete).

Jetzt wurden die beteiligten Männer vom Bielefelder Landgericht verknackt. Wegen Beihilfe zum Drogenhandel erhielt einer zweieinhalb Jahre Haft und der andere eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten, so berichtet die Neue Westfälische.

Im April riefen Kollegen aus dem griechischen Athen bei dem Zollamt Hannover an: Sie hätten drei große Pakete mit knapp 50 Kilo Marihuana sichergestellt, die an eine Bielefelder Adresse geschickt werden sollten.

Die Behörden verständigten sich auf eine Scheinübergabe. Zuvor wurden die Drogen gegen Füllmaterial ausgetauscht. So übergab ein als DHL-Fahrer getarnter Zollbeamter die Pakete an den nun verknackten Straftäter (53).

Der 53-Jährige legte die Pakete zunächst auf dem Bürgersteig ab, ehe der zweite Täter (52) mit einem Kombi ankam und sie die angeblichen Drogen im Auto verstauten.

Die Beamten griffen ein und nahmen beide Männer fest. Doch alle Ermittlungen deutet darauf hin, dass die Pakete für Hintermänner angenommen wurden. Die Aussagen sich vor dem Treffen noch nie gesehen zu haben, scheinen glaubhaft zu sein.

Auch Durchsuchungen ihrer Wohnungen und Handys ergaben, dass sie anscheinend keinen direkten Zugang zum Drogenhandel hatten. Der vorbestrafte 53-Jährige erklärte, dass ihm 400 Euro angeboten wurde, wenn er die Pakete annehmen und ausliefern würde.

Hingegen habe der 52-Jährige einen Anrufe von einem Bekannten erhalten, in dem er gebeten wurde, kurz tragen zu helfen. Über das Ausmaß waren sich beide nicht bewusst. Nun müsse sie hinter Gittern bzw. mit einer Bewährungsstrafe leben.