So viele Bordelle gibt es (offiziell) in Gütersloh

Gütersloh – Vor einem Jahr trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Nun zeigt es im Kreis Gütersloh bereits Wirkung. 13 Betriebe haben einen Erlaubnis-Antrag gestellt, die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher.

Im "Haus 408" an der Verler Straße gibt es nichts zu beanstanden.
Im "Haus 408" an der Verler Straße gibt es nichts zu beanstanden.  © Patrick Menzel

Das seit 01.07.2017 bundesweit geltende Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wirkt durch die neue Meldepflicht zum einen dem Menschenhandel entgegen. Andererseits gibt es Behörden, wie der Gütersloher Polizei und der Kreisverwaltung die rechtliche Befugnis, entsprechende Gewerbe zu überprüfen.

Im Kreis Gütersloh zeigen die neuen gesetzlichen Regelungen bereits Wirkung: "Wir haben den Eindruck, dass es zu einer Verbesserung der Zustände in diesem Gewerbe führt", sagte Wolfgang Schwentker, Leiter der Abteilung Ordnung bei der Kreisverwaltung, gegenüber der Neuen Westfälischen.

Laut Schwentker habe das neue Gesetz aber auch zu auffällig vielen Betreiberwechseln geführt. Dies sei aber durchaus positiv zu bewerten, denn die "schwarzen Schafe" würden sich aufgrund höheren Kontrolldruckes zurückziehen, dafür träten neue, bereitwilligere Personen in den Vordergrund.

Zudem sei das verbreitete Informationsdefizit zu gesetzlichen Auflagen gesunken: "Die Betreiber wissen jetzt, dass sie ihre Prostituierten anmelden müssen", so Schwentker.

13 Betriebe haben einen Erlaubnisantrag gestellt

Auch die Kondome-Pflicht ist Teil des Prostituiertenschutzgesetzes
Auch die Kondome-Pflicht ist Teil des Prostituiertenschutzgesetzes  © DP

Aktuelle Zahlen zeigen, dass im Kreis Gütersloh 13 Betriebe um Erlaubnis gebeten haben, in der Rotlichtbranche tätig sein zu dürfen, dazu gehören Bordell, Sauna-Club, Wohnungsbordell oder Escort-Service.

Vom Kreis wurde jedoch erst ein Antrag genehmigt. Grund dafür: Defizite in den Räumlichkeiten, wie fehlender Brandschutz, unangemessene Sanitäreinrichtungen oder kein vorhandener Alarmknopf. Auch Größe und Ausstattung der "Arbeitsräume" unterliegen bestimmten Auflagen.

Zudem muss der Betreiber zahlreiche Unterlagen vom Betriebskonzept über verschiedene Genehmigungen bis hin zur Bescheinigung einer mängelfreien Schlussabnahme, vorlegen.

"Bis alles vorliegt und geprüft ist, kann es eine Weile dauern", beteuerte Schwentker gegenüber der Neuen Westfälischen.

Ordnungsamt und Polizei nehmen ständig Kontrollen vor

Dass es im Kreis Gütersloh nur 13 Prostitutionsgewerbe geben soll, hält Schwentker für unwahrscheinlich, auf Schätzungen der Dunkelziffer möchte er sich aber nicht einlassen. Sobald der Kreis ein Sexgewerbe vermutet, ist derjenige in der Nachweispflicht. Kann diese nicht erbracht werden, droht ein Rechtsverfahren.

Ordnungsamt und Polizei nehmen bei ihnen bekannten Betriebsstätten regelmäßig Kontrollen vor. Seit Anfang des Jahres haben sie eine Ordnungsverfügung und zwei Bußgeldbescheide erlassen.