Unternehmen verbietet Mitarbeitern, während der Arbeit Wasser zu trinken

Kärnten - Für Aufsehen sorgt eine in Österreich landesweit operierende Drogeriemarktkette. Dort ist es den Mitarbeitern während der Arbeitszeit verboten, Wasser zu trinken.

Wasser während der Arbeitszeit zu trinken, ist niemals sittenwidrig. So etwas kann kein Drogeriemarkt der Welt befehlen (Symbolbild).
Wasser während der Arbeitszeit zu trinken, ist niemals sittenwidrig. So etwas kann kein Drogeriemarkt der Welt befehlen (Symbolbild).  © 123RF/Antonio Guillem

Die Gewerkschaft kann diesen Fall nicht fassen.

Schließlich steht bereits im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGB), dass eine solche Vorschrift vor Gericht nicht haltbar sei.

"In der Betriebsordnung steht, dass das Trinken nur in den Pausen erlaubt ist. Trinken ist aber dringend notwendig, und deshalb ist das ganz klar sittenwidrig", sagte Jutta Brandhuber, Geschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Kärnten, gegenüber dem ORF.

Deshalb prüfe die Gewerkschaft nun, ob mehrere oder womöglich sogar alle Filialen der Drogeriemarktkette von diesem merkwürdigen und sittenwidrigen Gebot betroffen seien.

In diesem Zusammenhang erinnert Brandhuber daran, dass es ebenso verboten sei, Taschenkontrollen bei Mitarbeitern vorzunehmen.

Angestellte seien auch nicht dazu verpflichtet, Fehlstände in einer Kasse mit ihrem Privatvermögen ausgleichen zu müssen. Zudem könne kein Arbeitnehmer der Welt verbieten, auf die Toilette zu gehen, wenn man alleine im Geschäft sei.

Problematisch wäre jedoch, dass viele Mitarbeiter sich nicht trauen würden, gerichtlich gegen solch unsinnige Verbote vorzugehen, obwohl eine Klage der richtige Weg sei, räumte die GPA-Geschäftsführerin gegenüber dem Österreichischen Rundfunk ein.