Erste Partys abgesagt! Das bedeutet das Tanzverbot für Sachsen

Dresden - Alle Jahre wieder spaltet das Tanzverbot die Gemüter. Feiern oder nicht?! Jedes Bundesland regelt es für sich, Sachsen verordnet zum Karfreitag ein striktes Tanzverbot - ganztags, von 0 bis 24 Uhr. Weil die Behörden keinen Spielraum sehen, mussten erste Veranstalter schon umplanen. TAG24 erklärt das Tanzverbot in Sachsen.

Kein Grund zur Freude: Am Karfreitag soll in Sachsen nicht gefeiert werden.
Kein Grund zur Freude: Am Karfreitag soll in Sachsen nicht gefeiert werden.  © 123RF

Der Hintergrund liegt klar in unserer religiös geprägten Kultur. Am Karfreitag wurde Jesus Christus ans Kreuz genagelt. Er opferte sich für die Sünden der Menschen. In diesem Sinne ist es kein Feiertag wie jeder andere, sondern ein Tag der Trauer, der Ehrfurcht. Jedenfalls für alle Gläubigen. Eben diese könnten sich durch laute Musik oder feiernde Menschen gestört fühlen.

Alle anderen sehen das natürlich etwas differenzierter. Auch aus der Politik kam immer wieder Kritik. Jeder solle doch selbst entscheiden, ob und wann er tanzen gehen will oder nicht. Vertreter dieser Ansicht ist in Sachsen zum Beispiel die Linke. Auch SPD-Nachwuchs-Politiker Kevin Kühnert (29, Juso) äußerte sich deutlich: "Ich würde keine Party in einer Kirche anmelden. Doch wer an dem Tag in die Disko gehen will, sollte das auch tun können".

Die Entscheidung, an Karfreitag feiern zu gehen, müsse jedem selbst überlassen werden.

Erste Partys wurden schon abgesagt

"Gestört aber Geil" locken deutschlandweit Tausende Fans.
"Gestört aber Geil" locken deutschlandweit Tausende Fans.  © Facebook.com/gestoertabergeil

Auch dieses Ostern stöhnen wieder die Veranstalter und viele Gäste von Partys und Events. Am Karfreitag, den 19.4., ist zum Beispiel im Faceclub (Weigersdorf bei Bautzen) das große Saison-Closing mit dem DJ-Team Gestört aber Geil angesagt. 22 Uhr war der Einlass geplant, erst nach Mitternacht soll der Auftritt von Gestört aber Geil sein. Für die Behörden kein Grund, locker zulassen. Dem Veranstalter wurde die Öffnung um 22 Uhr verboten!

Auf der Seite der beliebten Diskothek heißt es: "Dass das Konzert von Gestört aber Geil erst nach 0 Uhr angesetzt wurde und die Zeit von 22 bis 0 Uhr nur als Einlass mit gedämpfter Musik und ohne Künstler bestritten werden sollte, wurde weder als Entgegenkommen gewertet noch bei der Entscheidung berücksichtigt. (...) Bitte nicht falsch verstehen! Es gilt den höchsten Respekt gegenüber der Religion und ihren Feiertagen zu wahren. Jedoch sollte man auch jedem das Recht zugestehen zu tanzen, wann einem danach ist." Einlass bei Gestört aber Geil ist nun also erst 0 Uhr.

Noch heftiger trifft es die Discothek "City Center" in Löbau. Hier muss eine Party gleich ganz abgesagt werden. Eigentlich sollte am Gründonnerstag die "Mega 90er & 2000 Party" stattfinden. Der Veranstalter: "Nachdem wir die letzten Jahre immer problemlos das Osterwochenende im City Center LÖBAU mit unserer legendären 90iger Party einläuten durften, wird uns in diesem Jahr ein Strich durch die Rechnung gemacht. Obwohl viele Bundesländer bereits vom Tanzverbot Abstand genommen bzw. dieses stark gelockert haben, sind wir gezwungen, unsere Fatsche um eine reichliche Woche auf den 27.4. zu verschieben!"

Was droht den Veranstaltern?

Das City Center Löbau musste seine Party direkt verschieben.
Das City Center Löbau musste seine Party direkt verschieben.  © PR City Center Löbau

Behörden drohen jedes Jahr mit Kontrollen, welche unangekündigt durchgeführt werden. Verstößt ein Veranstalter gegen das Tanzverbot, hagelt es saftige Bußgelder. Die sind in der Regel 1500 bis 5000 Euro.

Verstoßen Veranstalter regelmäßig gegen solche Verordnungen, werden die Strafen höher oder es können ihnen Zulassungen entzogen werden.

Übrigens kann man auch Ausnahmegenehmigungen beantragen. Für diese bedarf es aber triftige Gründe. Außerdem kosten auch die Geld.

Privat darf man feiern. Wer also zuhause zum Geburtstag einlädt, muss keine Strafen befürchten.

Ist Sachsen besonders streng?

Ausgelassene Partys sind nur außerhalb der "stillen Feiertage" erlaubt.
Ausgelassene Partys sind nur außerhalb der "stillen Feiertage" erlaubt.  © 123RF

Ja und nein. Das Tanzverbot selbst ist in Sachsen nicht gerade sehr streng geregelt. Schließlich ist hier nur am Karfreitag Tanzverbot. Anderswo gilt es schon am Gründonnerstag ab 18 Uhr. In Baden-Württemberg zum Beispiel. Dort dauert es sogar bis zum Karsamstag 20 Uhr an!

In Hessen ist es noch schlimmer. Hier darf von Gründonnerstag 4 Uhr bis zum Karsamstag 24 Uhr nicht getanzt werden. Auch Ostersonntag und Ostermontag ist von 4 bis 24 Uhr Tanzverbot!

Sachsen ist allerdings in der Umsetzung des Tanzverbotes am Karfreitag streng. Ausnahmegenehmigungen gibt es kaum, Kontrollen finden statt. Diskotheken dürfen auch nicht am Karfreitag bis Mitternacht leise Musik laufen lassen.

Das Tanzverbot gilt auch nicht nur für Partys, sondern auch für Märkte, Volksfeste oder einige Sportveranstaltungen.