Justizskandal um "King Abode": Gericht grübelt plötzlich über wahres Alter des Bautzner Krawallflüchtlings

Bautzen - Ist Bautzens mutmaßlich größter Krawallmacher zu jung für einen öffentlichen Strafprozess? Seit neun Uhr soll am Donnerstag eigentlich gegen "King Abode" verhandelt werden.

King Abode stand bereits im September 2018 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Dresden.
King Abode stand bereits im September 2018 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Dresden.  © Peter Schulze

Der Libyer, der seit Jahren Polizei und Justiz in Atem hält, soll sich endlich wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.

Aber: Die in den acht Anklagen notierten Geburtsdaten von Mohamed Youssef T. (23) könnten "möglicherweise unrichtig" sein, teilte das Gericht plötzlich mit.

Derzeit wird hinter verschlossenen Türen geknobelt, welches Alter der Intensivtäter tatsächlich hat. Ein Armutszeugnis für die Sächsiche Justiz, die jahrelang Zeit hatte, den Prozess vernünftig vorzubereiten.

Mohamed Youssef T. kam 2014 über Italien nach Deutschland, wurde in Bautzen untergebracht und beschäftigte von Stunde eins an die Behörden. Er nennt sich selbst "King Abode" (König Aufenthalt). Er gilt als Anführer der Krawall-Flüchtlinge in Bautzen, wo es 2016 ständig zu Randale in der Stadt kam.

Er posierte mit Maschinengewehr im Netz, beleidigte in einem Rap die Polizei. Die Justiz führte knapp 20 Verfahren gegen den Mann, dessen Asylantrag abgelehnt wurde.

Wenn überhaupt bekam der "King" von den Gerichten Geldstrafen. Erst 2018 am Amtsgericht Dresden, wo er selbst noch im Prozess ausrastete, setzte es eine Haftstrafe, dennoch blieb Mohamed Youssef T. auf freiem Fuß. Allerdings flog er aus Bautzen raus, hatte Verbot, die Stadt überhaupt zu betreten und lebt nun in Kamenz. Und selbst das Oberlandesgericht beschäftigte sich mit einer möglichen Abschiebung des Mannes.

Das Amtsgericht Bautzen weiß genau, wer auf der Anklagebank sitzt, grübelt aber dennoch

"King Abode" hatte im Oktober 2018 bei seinem Abschiebeprozess noch gut Lachen.
"King Abode" hatte im Oktober 2018 bei seinem Abschiebeprozess noch gut Lachen.  © Norbert Neumann

Bei all den Verfahren wurde das Geburtsdatum des Mohamed Youssef T. erhoben. Und zwar bei den Ermittlungen und in den Prozessen.

Denn das Geburtsdatum gilt als eines der wichtigsten Parameter bei Strafverfahren, um auszuschließen, den Falschen auf der Anklagebank sitzen zu haben. Nie wurde bei Mohamed Youssef T. irgendwas angezweifelt.

Kurz: Das Amtsgericht Bautzen weiß ganz genau, wer da auf der Anklagebank sitzt. Erst recht, weil genau dieses Gericht die einzelnen acht Anklagen über Jahre sammelte und immer wieder prüfte, welcher Richter zuständig ist.

Weil die Sache "King Abode" nie als Haftsache galt, konnte sich die Justiz auch noch mit derlei Prüfungen richtig Zeit lassen, ehe der Prozess endlich für Donnerstag, den 22. August terminiert wurde. Denn ein Beschleunigungsverbot gilt in dem Fall nicht.

Wenn die Taten geschahen, als King Abode noch Jugendlicher war, gilt das Jugendgerichtsgesetz

Im Bautzner Alsyheim kletterte King Abode aufs Dach, sorgte für einen SEK-Einsatz.
Im Bautzner Alsyheim kletterte King Abode aufs Dach, sorgte für einen SEK-Einsatz.  © privat

Und nun plötzlich wird erst einmal hinter verschlossenen Türen darüber gegrübelt, ob der Angeklagte, der die meisten seiner Taten in aller Öffentlichkeit beging, nicht doch zu jung ist für eine öffentliche Verhandlung.

Wenn einer der angeklagten Vorfälle geschah, als der Mohamed Youssef T. noch Jugendlicher war, würde das Jugendgerichtsgesetz gelten und alle Taten, auch die im Erwachsenenalter begangenen, würden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

In dem Fall würde die Öffentlichkeit weder die Inhalte der Anklagen erfahren, noch, was der mutmaßliche Täter oder die 20 geladenen Zeugen dazu zu sagen haben. Auch das Urteil bliebe dann für die Öffentlichkeit geheim.

Apropos Jugendgerichtsgesetz: Bei Straftaten von jugendlichen Tätern wird automatisch immer die Jugendgerichtshilfe schon vor Anklageerhebung mit ins Boot geholt. Experten, die kriminelle Jugendliche betreuen, ihre Vita auflisten und dem Gericht eine Empfehlung geben, welches Gesetz angewendet werden soll, um den Delinquenten zu erziehen.

Spätestens bei Lektüre der Berichte der Jugendgerichtshilfe in der Akte hätte auffallen können, dass da ein "Altersproblem" vorliegt.

Die Entscheidung über den Prozessfortgang fällt noch am Vormittag. TAG24 bleibt dran.

Update, 09.50 Uhr:

Amtsgerichtschef Markus Kadenbach gibt bekannt, dass die Verhandlung nicht öffentlich stattfindet. Demnach geht zwar die Justiz davon aus, dass der King im Februar 1996 geboren ist. Mohamed Youssef T. sagt plötzlich, er sei im August 1997 geboren. "Das können wir nicht widerlegen", so der Gerichtschef. Immerhin: Ein Urteil will das Gericht, wegen des großen öffentlichen Interesses irgendwann mitteilen.

King Abode am Donnerstag vor Gericht.
King Abode am Donnerstag vor Gericht.  © Peter Schulze
Die Vorschau zeigt es an: Der Prozess ist nicht öffentlich.
Die Vorschau zeigt es an: Der Prozess ist nicht öffentlich.  © Peter Schulze