Skandal: Blogger darf "kleinen Holocaust" für Linksautonome fordern

Für die Anhänger des "schwarzen Blocks" fordert der Blogger Markus Stillger einen "kleinen Holocaust".
Für die Anhänger des "schwarzen Blocks" fordert der Blogger Markus Stillger einen "kleinen Holocaust".  © dpa/Markus Scholz

Limburg - Unter dem Titel "Neues aus dem Tower" berichtete ein Blogger aus dem Kreis Limburg-Weilburg über die Ausschreitungen der Linksautonomen am Rande des G20-Gipfels. Und denen ist er nicht freundlich gesonnen.

Wie die Hessenschau am Dienstag berichtet, widmet sich der Blogger mit dem Namen Markus Stillger vor allem dem Verhalten der staatlichen Organe wie Polizei und Politikern, die seiner Ansicht nach nicht hart genug durchgreifen. Und seine Wortwahl erscheint dabei besonders schockierend:

"Da brauchen wir schnellstens eine internationale Sonderkommission, die da mal einen (ich formuliere das mal bewusst provokativ) 'kleinen Holocaust' veranstaltet und diesen Puff ausräuchert."

Im nächsten Satz schwächt er diese Aussage zwar wieder ab und erklärt, er habe das bildlich gemeint, doch die gedankliche Verbindung zu einer Massenausrottung bleibt.

Doch andere fanden das gar nicht in Ordnung und so reichte der Anti-Nazi-Aktivist Ralf Bender aus Dunkel an der Lahn Strafanzeige gegen den Blogger ein.

Auch die Begründung, der Ausdruck wäre bildlich gemeint, kann die Härte des Gedanken nur wenig mildern.
Auch die Begründung, der Ausdruck wäre bildlich gemeint, kann die Härte des Gedanken nur wenig mildern.  © Screenshot/ Blog Neues aus dem Tower

Aber die Staatsanwaltschaft in Limburg scheint die Erläuterung des Bloggers plausibel zu finden: Der Satz darf so stehen bleiben, teilt die Hessenschau weiter mit.

Die Staatsanwaltschaft begründet das Urteil damit, dass die Verwendung des Begriffs "kleiner Holocaust" eine sprachliche Entgleisung sei, aber keinen Strafbestand darstelle.

Damit eine Straftat bestünde, hätte der Blogger Stillger gegen eine konkret abgrenzbare Minderheit vorgehen müssen. Wie die Hessenschau erklärt, ist der "schwarze Block" keine Gruppe, die das Gesetz besonders schützt. Ansonsten stünde der Blogger auch unter der Meinungsfreiheit.

Und der Lehrer Ralf Bender ist sauer, denn in seinen Augen passe solche Gedanken in ein historische Muster und vergleicht die Äußerungen mit denen der Nazi-Zeit. Nun hat er Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt gegen Limburgs Entscheidung eingelegt.

Titelfoto: dpa/Markus Scholz