Nach 30 Jahren: Grausige Details zum Mord an Heike Wunderlich

Helmut S. soll am 9. April 1989 Heike Wunderlich vergewaltigt und ermordet haben.
Helmut S. soll am 9. April 1989 Heike Wunderlich vergewaltigt und ermordet haben.

Zwickau – Am Ende seiner Vernehmung als Zeuge ließ Frank Wunderlich seinen angestauten Emotionen freien Lauf. Im Prozess zum Mord an seiner Schwester vor fast 30 Jahren griff er den Angeklagten am Dienstag vor dem Landgericht Zwickau verbal an.

Er könne nicht verstehen, warum Helmut S. im Haftkrankenhaus untergebracht sei und nicht in einem normalen Gefängnis sitzt.

Er warf dem 61-Jährigen Schauspielerei vor und sagte ihm: "Die Gesundheit ist uns egal. Wir spucken auf dich." Er wurde daraufhin vom Vorsitzenden Richter Klaus Hartmann zurechtgewiesen.

Frank Wunderlich, dessen Vater kürzlich verstorben ist, tritt wie sein älterer Bruder und seine Mutter als Nebenkläger auf und hatte bislang jeden Verhandlungstag verfolgt.

Schon während der Vernehmung hatte er mit seinen Emotionen zu kämpfen. "Ich kann ihn verstehen", sagte Verteidigeranwalt Cord Hendrik Schröder.

Frank Wunderlich (li.) bekam seine Gefühle über den Tod seiner Schwester auch nach 30 Jahren nur schwer unter Kontrolle.
Frank Wunderlich (li.) bekam seine Gefühle über den Tod seiner Schwester auch nach 30 Jahren nur schwer unter Kontrolle.  © Pro Picture/Ralph Köhler

Der Angeklagte Helmut S. ist aufgrund eines 2012 erlittenen Schlaganfalls eingeschränkt verhandlungsfähig. Seine Untersuchungshaft verbringt er im Haftkrankenhaus. Dem Frührentner aus dem thüringischen Gera wirft die Staatsanwaltschaft vor, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Angeklagte schweigt zu den Tatvorwürfen.

Vor der Zeugenvernehmung waren überraschend bereits am fünften Verhandlungstag das Obduktions- und das Tatortsicherungsprotokoll in Teilen verlesen worden. Daraus ging hervor, dass die nahe dem vogtländischen Plauen ermordete Heike Wunderlich vor ihrem Tod geknebelt gewesen war. Dazu soll der Täter ihren Slip benutzt haben.

Darüber hinaus wurde die junge Frau zuvor gewürgt. Laut Obduktionsprotokoll wurde geschlussfolgert, dass die junge Frau langsam erstickte. Todesursache war jedoch Erdrosseln. Dies sei laut Protokoll mit großer Kraft und von hinten erfolgt.

Zudem war in der Scheide der Ermordeten eine Münze gefunden worden. Das Ein-Mark-Stück habe laut Bericht die Verletzungen im Vaginalbereich verursacht. Dieses als Spur 47 bezeichnete Beweisstück soll jedoch verschwunden sein. Spermaspuren waren weder bei der Obduktion noch an den Kleidungsstücken oder dem Tatort gefunden worden.

Am Tatort waren 28 Spuren gesichert worden. Ein Fährtenhund hatte Spuren einer Person in Richtung der heutigen Bundesstraße 173 aufgenommen. Am Rande der Fährte fanden die Ermittler zahlreiche Gegenstände aus dem Besitz von Heike Wunderlich.