Keine Gnade für Richter und Co.? Das ist selbst bei großer Hitze tabu

München - Bei extremer Hitze lassen die Menschen im Alltag gerne schon mal die Hüllen fallen - im Gericht ist das aber tabu. Die Robe über der Kleidung ist dort nach wie vor in der Regel Pflicht. Aber wie sieht es darunter aus?

Vor Gericht gelten auch bei großer Hitze Vorschriften für die Kleidung. (Symbolbild)
Vor Gericht gelten auch bei großer Hitze Vorschriften für die Kleidung. (Symbolbild)  © DPA

Bei Außentemperaturen über 30 Grad kann es auch im Gerichtssaal sehr warm werden. Richter, Staatsanwälte und Protokollführer müssen in der Regel ihre Robe über Anzug oder Kostüm tragen.

"Es gibt keine Sonderregelung", sagte eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums mit Blick auf die Hitzewelle. Auch Rechtsanwälte müssen vor Gericht meistens die Amtstracht tragen.

Das letzte Wort habe aber der jeweilige Vorsitzende Richter, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts.

So könne ein Vorsitzender den Anwälten im Einzelfall auch gestatten, die Amtstracht abzulegen, wenn es etwa besonders warm ist - und je nachdem, ob ein Saal klimatisiert ist oder nicht. "Bei sehr formellen Verfahren bleibt man formell." Schöffen tragen als ehrenamtliche Richter keine Robe.

Was Richter und Staatsanwälte unter die Amtstracht anziehen dürfen, dafür gibt es vom Justizministerium auch klare Regeln. Männer tragen ein weißes Hemd mit weißer Krawatte oder weißer Fliege.

Für Frauen ist eine andere weiße Oberbekleidung erlaubt, zum Beispiel Bluse oder ein Schal, der ein Kleidungsstück in einer anderen Farbe verdeckt. Ansonsten steht den Amtsträgern zwar grundsätzlich ihre Kleiderwahl frei.

Die Sprecherin betont aber: "Der Würde des Gerichts ist durch angemessene Kleidung Rechnung zu tragen." Auch für Rechtsanwälte ist die Robe Pflicht - außer in Zivilsachen vor dem Amtsgericht. Weitere konkrete Vorschriften gibt es nicht.

Sind also kurze Hosen oder Flip-Flops in der Verhandlung oder bei der Urteilsverkündung erlaubt? "Wann die Grenze der tolerierbaren Kleidung vor Gericht überschritten ist, ist eine Frage des Einzelfalls", sagte die Sprecherin des Justizministeriums. Es liege auch hier beim Vorsitzenden zu entscheiden, wann die Kleidung nicht mehr angemessen ist.

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