"Hans im Glück" gegen "Peter Pane": Burger-Krieg vor Gericht
München - Der erbitterte Streit zwischen der Burger-Kette "Hans im Glück" und dem Betreiber der heutigen Fastfood-Kette "Peter Pane" wird vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt.

Am Donnerstag ab 11 Uhr treffen beide Seiten am bereits zweiten Prozesstag im Revisionsverfahren aufeinander, wie das Gericht mitteilte. Ob es ein Urteil geben wird, war zuvor unklar. Der Rechtsstreit beider Parteien schwelt seit Jahren vor sich hin.
Nach einem Zerwürfnis hatten sich "Hans im Glück" und das Unternehmen Paniceus - das als Franchise-Nehmer rund ein Dutzend "Hans im Glück"-Filialen betrieb - im Jahr 2015 voneinander getrennt.
Paniceus gründete daraufhin die eigene Burger-Kette "Peter Pane". Doch bei der Gestaltung der ersten Filiale in Binz (Rügen) blieben Möbel, Aufteilung und die für "Hans im Glück" typische Gestaltung mit Birkenbaumstämmen unverändert.
Nur die Zahl der Stämme sowie die Leuchten seien geringfügig verändert worden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
"Hans im Glück" klagte daraufhin vor dem Münchner Landgericht und bekam Recht. Das eigene Raumkonzept genieße urheberrechtlichen Schutz. "Peter Pane" durfte das Konzept nicht weiter nutzen. Der Betreiber Paniceus legte Berufung ein, die vor dem OLG verhandelt wird.
UPDATE 15:20 Uhr
Wie nun bekannt wurde, will das Oberlandesgericht München im Streit zwischen den beiden Burger-Ketten "Hans im Glück" und "Peter Pane" am 25. Oktober eine Entscheidung bekanntgeben.
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