Frau nackt gefilmt: Polizei sucht Drohnen-Besitzer

Heimlich filmen ist eine Straftat: Im Münchner Fall kommt es zu Ermittlungen wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Symbolbild).
Heimlich filmen ist eine Straftat: Im Münchner Fall kommt es zu Ermittlungen wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Symbolbild).  © dpa (Symbolbild)

München - Dreiste Hobby-Filmer haben eine Frau beim FKK-Sonnenbaden dokumentiert - mit einer Drohne! Jetzt sucht die Polizei Zeugen.

Vergangenen Donnerstag (30.03.2017, gegen 14.00 Uhr) hatte sich eine 25-Jährige auf einer Dachterrasse in Neuhausen freizügig gesonnt. Die Dachterrasse ist nicht einsehbar, und die 25-Jährige sonnte sich nackt.

Wie die Polizei mitteilt, befand sich plötzlich "mehrmals eine Drohne über ihr, die offensichtlich Bilder von ihr anfertigte. Die 25-Jährige zog sich etwas an und ging auf die Straße, wo sie zwei Männer antraf, die gerade eine Drohne einpackten."

Auf Ansprache gaben die beiden an, dass sie "nur die Dächer der Umgebung gefilmt hatten".

Sie "flohen" zu Fuß in Richtung der Nymphenburger Straße. Am darauffolgenden Tag erstattete die Frau eine Anzeige bei der Polizei.

Das Kommissariat 15 hat die Ermittlungen wegen einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und eines möglichen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz aufgenommen.

Wer etwas beobachtet hat, soll sich bitte bei der Polizei melden - hier ist die Täterbeschreibung:

Täter 1: Männlich, ca. 180 cm groß, ca. 40 Jahre alt, kräftige Figur, sprach deutsch mit bayerischem Akzent, bekleidet mit einer schwarzen Softshell-Jacke (Aufschrift: Slam), blauem Wollpullover, weißem T-Shirt und blauen Sneakers.

Täter 2: Männlich, ca. 45 Jahre alt, schlanke Figur, sprach deutsch mit bayerischem Akzent, trug eine Halskette und am Ringfinger rechts einen silberner Ring, außerdem trug er eine Sonnenbrille. Bekleidet war er mit einem grauen Cardigan, blaues T-Shirt mit Aufdruck, grauen Jeans und braunen Schuhen.

Strengere Vorschriften für Drohnen-Filmer

Für zivile Drohnen gelten jetzt strengere Vorschriften.
Für zivile Drohnen gelten jetzt strengere Vorschriften.  © dpa (Symbolbild)

Berlin - Für die immer beliebter werdenden zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten jetzt strengere Vorschriften.

Unter anderem über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen herrscht Drohnen-Flugverbot.

Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken Tabu.

Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausgenommen sind Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat, wie das Bundesverkehrsministerium am Freitag in Berlin mitteilte.

Die neuen Regeln eröffneten der Technologie Chancen und erhöhten gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum, sagte Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU).

Zum 1. Oktober sollen weitere Vorschriften in Kraft treten, etwa eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm. Für größere Geräte ab zwei Kilogramm wird eine Art Führerschein Pflicht.