Das passiert, wenn Kinder am letzten Schultag am Flughafen erwischt werden

Nürnberg - Für einige Schüler in Bayern konnten die Sommerferien gar nicht früh genug beginnen.

Wer schon vor Ferienbeginn mit Kindern verreisen will, braucht die Erlaubnis der Schule. (Symbolbild)
Wer schon vor Ferienbeginn mit Kindern verreisen will, braucht die Erlaubnis der Schule. (Symbolbild)  © Roland Weihrauch/dpa

An den Flughäfen in Nürnberg und Memmingen hat die Polizei bei der Ausreise bis zum Freitagvormittag insgesamt neun Schulpflichtige kontrolliert, die schon vor dem Ende des letzten Unterrichtstags in den Urlaub fliegen wollten.

Am Münchner Flughafen waren zunächst keine Fälle dieser Art bekannt.

Die Kinder und Jugendlichen wurden nach Polizeiangaben den jeweiligen Schulen gemeldet. Falls sie keine Erlaubnis der Schule vorlegen können, müssen die Betroffenen mit einer Anzeige rechnen.

Die Polizei kontrolliert Schulpflichtige an den Flughäfen zwar nicht im Speziellen, meldet die Kinder und Jugendlichen aber bei der Ausreisekontrolle in Länder, die nicht Teil des Schengen-Raums sind.

Eltern schulpflichtiger Kinder müssen mit einer Anzeige rechnen, wenn sie ohne Erlaubnis früher in die Ferien starten wollen. (Symbolbild)
Eltern schulpflichtiger Kinder müssen mit einer Anzeige rechnen, wenn sie ohne Erlaubnis früher in die Ferien starten wollen. (Symbolbild)  © Matthias Balk/dpa

Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa