Amt warnt: Dieser legale Böller aus Tschechien kann Euch zerfetzen

Blitzknallkörper "Crazy Robots" der Fa. Triplex in der kleinsten Verpackungseinheit.
Blitzknallkörper "Crazy Robots" der Fa. Triplex in der kleinsten Verpackungseinheit.  © LKA Berlin

Bayreuth/Berlin - Sie sehen wie normale Böller aus: Sie tragen ein CE-Prüfsiegel und eine Registrierungsnummer mit der Einstufung "P1". Doch hinter den Knallern namens "Crazy Robots" versteckt sich eine unglaubliche Sprengkraft, die Finger und Hände oder im schlimmsten Fall sogar ganze Gliedmaßen zerfetzen könnten.

Die roten Böller aus Tschechien sind ganz legal im Umlauf? Nicht ganz. Wie das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth mitteilte, tragen die "Crazy Robots" ihrer Zertifizierung zu unrecht.

"Ihre Aufmachung lässt auf den ersten Blick einen handelsüblichen Silvesterkracher vermuten. Das Gewerbeaufsichtsamt hält diese Böller jedoch für brandgefährlich", schreibt die Behörde.

Fünf Gramm Nettoexplosivmasse sollen die Knaller enthalten, doch die Sprengkraft liegt um ein Vielfaches höher als bei gewöhnlicher Pyrotechnik. Nicht nur vor dem Verlust von Körperteilen wird gewarnt, auch Knalltraumata, dauerhafter Hörschäden oder schwerste Verbrennungen könnten die Folgen einer Verwendung der "Crazy Robots" sein.

"Hinzu kommt, dass der vom Hersteller angegebene Sicherheitsabstand von mindestens 40 Metern nach Zündung kaum eingehalten werden kann, insbesondere dann nicht, wenn Dritte anwesend sind", heißt es im Schreiben weiter.

Wie kam der Hersteller an die Zulassung?

Blitzknallkörper "Crazy Robots" der Fa. Triplex in der „P1“-Einstufung
Blitzknallkörper "Crazy Robots" der Fa. Triplex in der „P1“-Einstufung  © LKA Berlin

Der tschechische Hersteller Triplex umging mit einem simplen Trick die behördliche Barriere. Er ließ seine Knaller nicht als gewöhnliches Feuerwerk einstufen, sondern in der Kategorie P1. Doch was bedeutet das?

P1 steht für "sonstige" Pyrotechnik, die beispielsweise für die Abwehr von Tieren oder als Notsignal verwendet werden dürfen.

"Recherchen zufolge werden derartige Blitzknallkörper auch von weiteren Herstellern unter einem anderen Namen angeboten. Man erkennt diese Pyrotechnik an der in der Registriernummer angegebenen Einstufung "P1" (CE xxxx-P1-zzzz) in Verbindung mit einer Nettoexplosivstoffmasse von 5 g", warnt die oberfränkische Gewerbeaufsicht.

Die ersten Prüfbescheinigungen werden mittlerweile wieder zurückgezogen. "Infolgedessen dürften dann die ‚Crazy Robots‘ in der Einstufung ‚P1‘ nicht mehr in Europa verkauft werden. Damit wäre in Deutschland auch ihr Besitz strafbar."

Titelfoto: LKA Berlin