Drei Irrtümer im Straßenverkehr und wie Ihr viel Geld sparen könnt

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Dresden - Wann habt Ihr das letzte Mal beim Autofahren einen Fehler gemacht? Noch nie? Schuld haben garantiert immer die anderen. Aber aufgepasst: Im Straßenverkehr sind einige Irrtümer weit verbreitet!

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden zeigt Euch hier die drei häufigsten Fehler auf Autobahnen.

1. Reißverschlussverfahren:

Stau auf der Autobahn: So funktioniert das Reißverschlussverfahren.
Stau auf der Autobahn: So funktioniert das Reißverschlussverfahren.  © conceptw

Vermeidbare Staus vor Baustellen sind sehr ärgerlich. Grund hierfür ist oft das sogenannte Reißverschlussverfahren.

Viele denken, dass man die Spur so früh wie möglich wechseln muss. Andere regen sich darüber auf, dass Autofahrer bis kurz vor das Hindernis fahren und dann erst in den fließenden Verkehr einscheren.

Doch was ist richtig? Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) im § 7 Abs. 4.

„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“

Autofahrer sollten also bis zur Engstelle fahren und dann erst die Spur wechseln!

Wichtig: Lasst nicht mehr als ein Fahrzeug auf Eure Spur. Denn sonst macht das Reißverschlussprinzip keinen Sinn und sorgt für zusätzliche Behinderungen.

2. Seitenstreifen:

Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge gedacht. Doch es gibt Ausnahmen, die das Befahren erlauben.
Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge gedacht. Doch es gibt Ausnahmen, die das Befahren erlauben.  © NejroN

Der zweite Irrtum ist ziemlich gefährlich. Viele sind der Auffassung, dass man während eines Staus den Seitenstreifen bis zur nächsten Ausfahrt nutzen darf.

Das stimmt jedoch nicht!

Der Seitenstreifen ist ausschließlich für Pannenfahrzeugen gedacht. Es gibt nur eine Ausnahme: Die Polizei hat ihn als Spur freigegeben.

Wer die Fläche trotzdem benutzt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere Autofahrer, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft!

3. Lichthupe:

Ist das Benutzen der Lichthupe schon Nötigung?
Ist das Benutzen der Lichthupe schon Nötigung?  © Fotoschlick

Eine Situation, die jeder schon erlebt habt: Ihr befahrt die linke Spur auf der Autobahn und von hinten kommt ein schnellerer Wagen angeschossen.

Kurz darauf gibt der Fahrer nervös Signale mit Lichthupe.

Nach weit verbreiteter Meinung handelt es sich in dem Fall um eine Nötigung.

Aber auch das ist falsch! Richtig ist, dass Drängeln auf der Autobahn den Tatbestand der Nötigung erfüllen kann. Die Benutzung der Lichthupe zählt aber erst einmal nicht dazu.

So steht es auch in der StVO in § 5 Abs. 5.

„Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.“

Doch aufgepasst: Dichtes Auffahren und zu häufiges Benutzen der Lichthupe gilt dagegen als Nötigung!

Was tun, wenn so ein Irrtum zum Verhängnis wird?

Bevor es soweit kommt, solltet Ihr am besten den Verkehrs-Rechtsschutz der Ostsächsische Sparkasse Dresden abschließen.

Schon ab 5,04 Euro pro Monat¹ könnt Ihr Euch gegen Bußgeldbescheide, einen drohenden Führerscheinentzug oder vor Unstimmigkeiten bei Unfällen wehren. Im Ernstfall ist sogar ein Anwalt sofort zur Stelle.

Damit seid Ihr, Euer Fahrzeug und alle Insassen abgesichert!

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