AfD-Verbot: Hape Kerkeling und Hans-Georg Maaßen bei Anhörung im Thüringer Landtag
Von Simone Rothe
Erfurt - Erstmals kommen Experten und ein Prominenter bei einer Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren in einem Landesparlament zu Wort.
Geladen sind heute in Erfurt namhafte Verfassungsrechtler, der umstrittene frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen (63), sowie der Entertainer Hape Kerkeling (61).
Beantragt hat die Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Parlaments die Linke-Landtagsfraktion, die sich seit Jahren für ein AfD-Verbot einsetzt.
Hintergrund ist die Forderung der Linke-Fraktion an die CDU-geführte Landesregierung, "sich zügig gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat aktiv für die Einleitung eines Verbotsverfahrens" einzusetzen.
Er hoffe, "dass letzte Zweifler in der CDU-Fraktion zu der Erkenntnis kommen, dass Karlsruhe ein AfD-Verbot prüfen sollte", sagte Linke-Fraktionschef Christian Schaft (35).
Warum aber Kerkeling? Er sei für Haltung und Engagement bekannt, eine Stimme, "die in der Gesellschaft Anklang findet", so Schaft. Kerkeling hatte als Enkel eines ehemaligen Häftlings in diesem Jahr eine viel beachtete Rede beim Gedenken an die Befreiung des NS-Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar gehalten.
Kerkeling soll frühestens 19 Uhr an der Reihe sein. Zuvor werden von den Abgeordneten Juristen und Experten, etwa vom Institut für Menschenrechte oder der Gesellschaft für Freiheitsrechte, gehört.
Warnung vor geringen Erfolgsaussichten
Die Thüringer AfD mit ihrem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke (54) gilt als besonders radikal. Sie war 2021 der erste Landesverband der Partei, der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wurde.
Nach den Wahlerfolgen der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gewann die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren wieder an Dynamik.
Aber es gibt auch Warnungen, wie etwa von Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl (39). Die starken AfD-Wahlergebnisse könnten "nicht das überzeugende Argument für ein Verbotsverfahren sein", betonte er.
Es müsse der mögliche Schaden abgeschätzt werden, wenn ein Verbotsverfahren scheitere. "Wenn wir der AfD Aufwind geben, sollten wir es nicht machen", sagte Bühl.
Zwei juristische Gutachten kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sind. Trotzdem bleibt unter Juristen umstritten, wie gut die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wären.
AfD-Politiker sehen in dem Vorstoß den Versuch, eine Oppositionspartei auszuschalten. Diese Position wird die Thüringer AfD nun bekräftigen - sie hat noch vor der Anhörung die Medien eingeladen.
Titelfoto: Bildmontage: Martin Schutt/dpa, Christian Charisius/dpa

