Von Sebastian Münster
Erfurt - Die Thüringer AfD ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, kurzfristig die Bildung der parlamentarischen Kontrollkommission für den Thüringer Verfassungsschutz zu verhindern.
Zwei entsprechende Eilanträge der AfD lehnte der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am Freitag ab, wie das Gericht mitteilte. Die AfD sah sich in ihren Rechten verletzt, da sie keinen Platz in dem wichtigen Gremium bekommen hatte, das die Arbeit des Verfassungsschutzes in Thüringen kontrolliert.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, diese Anträge nun abzulehnen, sei aber keine Entscheidung in der Sache, erklärte Andreas Jenak, Sprecher des Verfassungsgerichtshofes, der dpa. Die zur Diskussion stehenden Rechtsfragen seien so komplex, dass sie aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht in einem Eilverfahren entschieden werden könnten.
Stattdessen sei es dringlicher, dass die parlamentarische Kontrollkommission für den Verfassungsschutz gebildet werde, denn das sei so gesetzlich vorgeschrieben. Die Thüringer AfD kündigte in einer Reaktion auf die Entscheidung an, nun in der Sache klagen zu wollen.
Vorausgegangen war ein Streit um die Frage, ob die AfD als stärkste Landtagsfraktion ein Anrecht auf einen Sitz in dem Kontrollgremium hat. Die Kandidaten der AfD dafür hatten in den vergangenen Jahren keine Mehrheit gefunden.
Die anderen Fraktionen hatten das damit begründet, dass die AfD vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird.