Merkel "vernichten": So lautet das Urteil nach Facebook-Hetze gegen Bundeskanzlerin

Berlin - Ein Berliner Facebook-Nutzer (40) ist nach Hetze gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (66, CDU) zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Angela Merkel (66, CDU) bei der digitalen Dialogreihe "Die Bundeskanzlerin im Gespräch". Am Donnerstag wurde ein 40-jähriger Berliner nach Facebook-Hetze gegen die Bundeskanzlerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Angela Merkel (66, CDU) bei der digitalen Dialogreihe "Die Bundeskanzlerin im Gespräch". Am Donnerstag wurde ein 40-jähriger Berliner nach Facebook-Hetze gegen die Bundeskanzlerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  © Kay Nietfeld/dpa Pool/dpa

Der 40-Jährige habe sich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Donnerstag.

Der Angeklagte hatte zuvor gestanden und erklärt, er habe sich "übelst über die Corona-Maßnahmen geärgert". Er bedauere sein damaliges Verhalten sehr.

Der gelernte Gärtner war laut Anklage im Juni 2020 Mitglied einer geschlossenen, etwa 5000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe. Ziel zumindest eines Teils der Gruppe sei es gewesen, im Chat zu schwersten Straftaten gegen Bundeskanzlerin Merkel sowie gegen Migranten aufzurufen.

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So habe der 40-Jährige gehetzt, Merkel sowie "Asylanten und Migranten" müssten "vernichtet" werden.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte sagte weiter, das Schlimmste sei für ihn der Lockdown gewesen.

Angeklagter leidet unter autistischer Störung und "wusste nicht mehr, was falsch und was richtig war"

"Ich durfte längere Zeit nicht zur Arbeit, durfte nicht mehr meine Freunde sehen", so der 40-Jährige, der laut Gutachten an einer autistischen Störung leidet.

Auch seine Therapie in einer heilpädagogischen Ambulanz sei weggefallen. Er habe verstärkt Alkohol konsumiert - "ich wusste nicht mehr, was falsch und was richtig war". Er bereue die Taten und werde "nie wieder so einen Mist machen".

Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der 40-Jährige erklärte, er werde die Entscheidung annehmen.

Titelfoto: Kay Nietfeld/dpa Pool/dpa

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