Wegen Spionageverdachts: Ex-BND-Präsident Hanning in U-Haft

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Von Marco Krefting, Jörg Blank

Karlsruhe - Unter anderem wegen Spionageverdachts muss Ex-BND-Präsident August Hanning (80) in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe habe den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug gesetzt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.

Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning (80).
Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning (80).  © Florian Schuh/dpa

Hannings früherer Büroleiter, Manfred D., war am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen.

Einige Stunden zuvor hatten Beamte des Bundeskriminalamts die beiden auf Grundlage von Haftbefehlen festgenommen - Hanning im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen, D. im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

Sie sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle.

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Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. Auch prüfen die Ermittler, ob Hanning in einem Fall die Infos für eine Analyse für einen ausländischen Nachrichtendienst verwendet hat.

Ex-Chef mit geheimen Infos aus dem BND versorgt?

Zivile Polizeifahrzeuge mit Blaulicht fahren auf das Gelände des Bundesgerichtshofes. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Hanning, soll in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden.
Zivile Polizeifahrzeuge mit Blaulicht fahren auf das Gelände des Bundesgerichtshofes. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Hanning, soll in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden.  © Uli Deck/dpa

Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren.

In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen.

"Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen", teilte die Bundesanwaltschaft mit. Um welches Land es geht, blieb offen.

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Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 BND-Präsident. Laut Bundesanwaltschaft soll Manfred D. zwischen Dezember 2005 und November 2009 Hanning als Assistent ins Bundesinnenministerium gefolgt sein, wo dieser Staatssekretär war. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater. 

Manfred D. arbeitete laut Bundesanwaltschaft zwischen März 2012 bis März 2026 erneut für mehrere BND-Präsidenten als Büroleiter. In dieser Funktion habe er Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen gehabt. Nach dpa-Informationen ist Manfred D. mittlerweile pensioniert.

Titelfoto: Florian Schuh/dpa

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