30-Jähriger soll Bulgarin gefügig gemacht und zur Prostitution gezwungen haben

Mit Schlägen und Vergewaltigungen soll er die Frau gefügig gemacht haben. (Symbolbild)
Mit Schlägen und Vergewaltigungen soll er die Frau gefügig gemacht haben. (Symbolbild)  © 123RF

Detmold - Sie wollten nur einen Kaffee trinken. Mit dieser Einladung soll ein heute 30-Jähriger eine Frau in Bulgarien in sein Auto gelockt und anschließend nach Deutschland verschleppt haben.

Die Tat soll im April 2015 passiert sein. In Deutschland angekommen, begann das Martyrium für das Opfer des Bulgaren, der genau wie sie der Volksgruppe Sinti und Roma angehört.

Schon während der Fahrt soll der 30-Jährige die hilflose Frau eingeschüchtert haben, drohte ihr damit, sie zu verprügeln und ihr Elternhaus abzufackeln.

In Augustdorf soll er ihr ihren Pass abgenommen und weitere Drohungen gegen ihre Familie ausgesprochen haben. Mit Schlägen und mehrfachen Vergewaltigungen habe er sie schließlich gefügig gemacht, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Detmold.

So soll er sie zur Prostitution in einer Augustdorfer "Bar" gezwungen haben. Später soll er sie zum Anschaffen außerdem in ein anderes Bordell gebracht haben.

Er fungierte als ihr Zuhälter: "Den mit dem Geschlechtsverkehr erzielten Erlös (mit Kondom EUR 50,00, ohne Kondom EUR 100,00) habe die Zeugin jeweils vollständig an den Angeklagten abliefern müssen", heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Im Mai 2017 soll der 30-Jährige sie dann an einen anderen Bulgaren für 800 Euro nach Göttingen verkauft haben. Dort gelang es ihr, sich an die Polizei zu wenden.

"Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er verdiene seinen Lebensunterhalt als Maurer sowie durch den Ankauf von Autos in der Bundesrepublik Deutschland und ihren Verkauf in Bulgarien. Mit Zuhälterei habe er nichts zu tun", so der Vorsitzende Richter Dr. Wolfram Wormuth.

Am Montag (9 Uhr) muss sich der Angeklagte unter anderem wegen Menschenhandels, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung vorm Landgericht Detmold verantworten. Es sind insgesamt zwei Verhandlungstage angesetzt.

Titelfoto: 123RF