Sex mit Schülerin! So lautet das Urteil gegen den Schmuddel-Lehrer

Dietmar W. (57) unterrichtete einst in einer Schule in Dresden-Laubegast. Am Dienstag wurde er verurteilt.
Dietmar W. (57) unterrichtete einst in einer Schule in Dresden-Laubegast. Am Dienstag wurde er verurteilt.

Von Steffi Suhr

Dresden - Weil er mit einer Schülerin (heute 16) schlief, muss der Dresdner Pädagoge Dietmar W. (57) drei Jahre und neun Monate in Haft. So urteilte das Landgericht, das ihn dennoch freiließ.

Der Ex-Lehrer hatte mehrfach Sex mit der Schülerin. Und er ignorierte alle Anspielungen von Kollegen und der eigenen Familie, weil er sich so „intensiv“ um das Kind kümmerte. Selbst deren Mutter störte sich offenbar nicht daran, dass der Pädagoge dem Kind das Handy bezahlte, mit ihm verreiste.

Erst als die Tochter der Mama vom Sex erzählte, flog die Sache auf. Bei Gericht gestand Dietmar W., ersparte so dem Opfer eine Aussage.

Richter Andreas Ziegel (55) sagte: „Die Verantwortung liegt bei Ihnen! Sie können von einer 14-Jährigen kein Stopp erwarten.“ Dennoch war die Kammer der Ansicht, dass das Urteil kein Fluchtgrund ist.

Dietmar W. wurde am Dienstag aus der U-Haft entlassen, darf seine Strafe irgendwann absitzen. Immerhin: Noch im Prozess sicherte er dem Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Fotos: Ove Landgraf

Titelfoto: Import