Das solltet Ihr beim Verwendungszweck lieber bleiben lassen

Düsseldorf - Bei offiziellen Überweisungen tragen Bankkunden meist nur eine Nummer als Verwendungszweck ein. Doch privat bietet das Verwendungszweck-Feld viel Platz für kreative Grüße oder vermeintlich lustige Botschaften. Doch aufgepasst: Mitunter ermittelt am Ende sogar die Polizei!

Wer bei Überweisungen einen vermeintlich lustigen Verwendungszweck eintippt, kann schnell ins Visier geraten. (Symbolbild)
Wer bei Überweisungen einen vermeintlich lustigen Verwendungszweck eintippt, kann schnell ins Visier geraten. (Symbolbild)  © 123RF

"Waffenfähiges Plutonium", "Für Koks und Nutten" oder "Danke für die Niere": Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisungen in das Feld "Verwendungszweck" einfach nur eine Rechnungsnummer, eine Versichertenziffer oder die eigene Anschrift einzutragen.

Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwinkern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein.

Banken müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. "Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen", sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes.

"Der Schabernack belastet eine Verwaltung", beklagt auch eine Sprecherin des Zollkriminalamtes. Solche Fälle würden schon hin und wieder vorkommen.

So bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass vor einiger Zeit "immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke ("Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht", "Waffenfähiges Plutonium") kamen".

Banken untersuchen Angaben im Verwendungszweck

Die Banken untersuchen die Begriffe im Verwendungszweck tatsächlich.
Die Banken untersuchen die Begriffe im Verwendungszweck tatsächlich.  © DPA

Also Botschaften wie "Danke für letzte Nacht", "Geld stinkt nicht", "Suche reife Frauen ab 60" oder "deine Armut kotzt mich an" sind im Zweifel nicht nur wenig unterhaltsam, sondern können ernsthafte Konsequenzen haben.

Umgekehrt: Bei echten Drogendeals oder Geldwäscheaktionen steht dies wohl selten in der Betreffzeile

Dennoch: "Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen", erläutert der Bundesverband deutscher Banken.

Laut dem Zollkriminalamt gehen mögliche Geldwäsche-Aktionen zuerst an die "Financial Intelligence Unit" (FIU). Verdachtsfälle würden dann von der Staatsanwaltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergeleitet werden.

Der Bankenverband erklärt, man kontrolliere anhand von Listen mit auffälligen Begriffen. Diese Kriterien seien aber geheim und unterschieden sich je nach Geschäftsfeld der Geldinstitute und Kunden. Wer Ärger vermeiden will, sollte also unverfängliche Witze wählen.