Frau sendet Schwester einen Teddy-Bären aus Thailand - dann macht der Zoll eine kuriose Entdeckung

Heilbronn - Da staunten die Beamten des Zollamts Ludwigsburg nicht schlecht.

Im Teddy befand sich nicht nur Füllmaterial.
Im Teddy befand sich nicht nur Füllmaterial.  © Hauptzollamt Heilbronn

Während einer Paketabfertigung Ende Oktober entdeckten sie in einer Sendung aus Thailand, die an eine 48-Jährige adressiert war, nämlich nicht nur Kaffee und Spielzeug.

Außerdem befanden sich darin Medikamente und zwei Ringe, die die Absenderin – die Schwester der Empfängerin – geschickt versucht hatte, im Füllmaterial eines beigelegten Teddybären zu verstecken. Ohne Erfolg.

Diese Aktion dürfte der 48-Jährigen nun zum Verhängnis werden.

Nach Großbrand im Europa-Park: Fahrgeschäfte starten wieder voll durch!
Baden-Württemberg Nach Großbrand im Europa-Park: Fahrgeschäfte starten wieder voll durch!

Zwar ist der Versand von privaten Kleinsendungen grundsätzlich zollfrei. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden, wie der Zoll online erklärt. Dazu zählt unter anderem, dass der Warenwert nicht über 45 Euro liegen darf.

Problem Nummer eins: Laut einem beiliegenden Zertifikat dürften die Ringe diesen weit überschritten haben – so soll sich der Wert eines der Schmuckstücke im niedrigen vierstelligen Bereich bewegen. Dies wird nun von einem Sachverständigen des Zollamts Ludwigsburg überprüft werden.

Problem Nummer zwei: Auch müsse jetzt geklärt werden, ob die Medikamente in Deutschland überhaupt verkehrsfähig bzw. zugelassen sind. Schließlich ist es verboten, Arzneimittel ohne deutsche Zulassung oder Registrierung aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen.

Im Rücken des Bärchens waren außerdem ...
Im Rücken des Bärchens waren außerdem ...  © Hauptzollamt Heilbronn

Ein kleiner Dämpfer: Steuerfreie Geschenksendung wird teuer

... zwei Ringe versteckt!
... zwei Ringe versteckt!  © Bildmontage: Hauptzollamt Heilbronn (2)

Die 48-Jährige erklärte den Beamten gegenüber schließlich, dass es sich bei dem Päckchen um eine Geschenksendung von ihrer Verwandten handeln würde.

Die Freude darüber sollte sich bei ihr gerade jedoch in Grenzen halten.

"Anstelle einer steuerfreien Geschenksendung wird die Beschenkte eine Zahlung von mehreren Hundert Euro für fällige Einfuhrabgaben und ggf. sogar weitere rechtliche Schritte erwarten," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

Titelfoto: Bildmontage: Hauptzollamt Heilbronn (2)

Mehr zum Thema Baden-Württemberg: