Landtagswahl am 22.September: Das sollten Wahlberechtigte vorher wissen!
Potsdam - Viele Bürger blicken gespannt auf die Landtagswahl in Brandenburg am 22.September. Doch welche Kreuze müssen gesetzt werden? Und was könnte diesmal schwierig werden?
Vor fünf Jahren schaffte es die SPD von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (62) auf den letzten Metern doch noch, die AfD zu übertrumpfen. Bisher stellte die SPD seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 durchgängig den Ministerpräsidenten. Würde die AfD nun stärkste Kraft, wäre dies das erste Mal in Brandenburg - und das zweite Mal bei einer Landtagswahl überhaupt, nach der Wahl in Thüringen am 1. September.
Am Sonntag sind rund 2,1 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Wahl aufgerufen. Etwa 100.000 Erstwähler geben zum ersten Mal ihre Stimmen ab. Rund 500 Bewerberinnen und Bewerber treten nach Angaben der Landeswahlleitung an. Es gibt 348 Direktkandidaten.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird einer der 348 Direktkandidaten im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme wird die Landeslisten bestimmt - das sind zwölf Parteien, eine politische Vereinigung und eine Listenvereinigung. Manche Parteien haben nur Direktkandidaten, manche nur Landeslisten.
Wenn eine Partei oder Vereinigung bei den Zweitstimmen die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht, heißt das nicht automatisch, dass sie nicht im Landtag vertreten ist.
Bei mindestens einem Direktmandat gilt diese Hürde nicht - die Partei oder Vereinigung zieht dann in den Landtag ein - und zwar mit der Anzahl der Sitze nach ihrem Zweitstimmenergebnis.
So viel Zeit haben die Parteien für die Regierungsbildung
Der neu gewählte Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen, das ist im aktuellen Fall spätestens der 22. Oktober. Dann endet die alte Wahlperiode.
In der ersten Sitzung wählt der Landtag "aus seiner Mitte" eine Präsidentin oder einen Präsidenten und mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Damit steht nicht automatisch fest, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin stellt.
Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident soll einer Oppositionsfraktion angehören, heißt es seit 2022 in der Verfassung. Bis dahin hatten die Fraktionen ein Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Stärke. Die AfD hat in der zu Ende gehenden Wahlperiode den Vizepräsidenten gestellt, das sorgte zeitweise für heftige Kritik.
Für die Regierungsbildung gibt es eine Deadline. In der Brandenburger Verfassung heißt es: Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtages nicht zustande, so gilt der Landtag als aufgelöst.
Woidke regiert bislang mit CDU und Grünen. Diesmal könnte die Bildung einer Regierung schwierig werden. Offen ist, wie stark die AfD wird, die der Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft. Mit ihr will keine andere Partei zusammenarbeiten.
Titelfoto: Uwe Anspach/dpa