Erneute AfD-Pleite: Klage gegen Ilse Aigner abgeschmettert

München - Wieder eine Schlappe für die AfD vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die höchsten bayerischen Richter lehnten es in einer am Freitag veröffentlichen Entscheidung ab, auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion eine einstweilige Anordnung gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner (55, CSU) zu erlassen.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (55, CSU) muss ihrer Aussagen über die rechtspopulistische AfD nicht widerrufen. (Archiv)
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (55, CSU) muss ihrer Aussagen über die rechtspopulistische AfD nicht widerrufen. (Archiv)  © Lino Mirgeler/dpa

Die AfD hatte Aigner einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorgeworfen.

Anlass des Rechtsstreits waren Aussagen Aigners bei einer Podiumsdiskussion "Lange Nacht der Demokratie" des Wertebündnisses Bayern Anfang Oktober in München.

Der Landtag ist Partner des Wertebündnisses, Aigner und der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) waren Schirmherren des Abends. Aus Sicht der Rechtspopulisten verletzte Aigner mit Worten über das Auftreten der AfD im Landtag die ihr als Parlamentschefin auferlegte Neutralitätspflicht.

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Konkret hatte Aigner gesagt, die AfD betreibe "durchgängig Provokation und Abgrenzung gegenüber den 'Altparteien', wie die AfD die anderen Fraktionen nennt". Zu der Veranstaltung veröffentlichte der Landtag auf seiner Internetseite einen Bericht.

Die AfD wollte nun unter anderem erreichen, dass Aigner verpflichtet wird, eine solche Äußerung künftig zu unterlassen und sogar zu widerrufen.

Es ging um Demokratie, nicht um Parteipolitik

Mut zur Kritik: Die AfD ist erneut mit einer Klage vor einem Gericht gescheitert.
Mut zur Kritik: Die AfD ist erneut mit einer Klage vor einem Gericht gescheitert.  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB

Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung allerdings ab - weil die Klage in einem Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Erfolg haben werde.

Es sei "nicht erkennbar", dass Aigner "in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise von ihrer Amtsautorität Gebrauch gemacht hat", entschieden die Richter - wobei ein Mitglied ein Sondervotum abgab.

Und die in Aigners Äußerung anklingende Bewertung lasse "keine Verletzung von Rechten" der AfD erkennen - die Äußerung Aigners beruhe auf einer "tatsachengestützten Grundlage".

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Aigner wertete die Entscheidung als Bestätigung ihrer Arbeit: "Das Auftreten auf Podiumsdiskussionen gehört zu meinen Aufgaben. Es ging hier eindeutig um das Prinzip der Demokratie und nicht um Parteipolitik", sagte sie in München.

Sie habe nur von den bisherigen Erfahrungen des Präsidiums mit Provokationen der AfD im Landtag berichtet, die auch Rügen zur Folge hatten.

"Dies werde ich auch weiterhin tun und tun dürfen - die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes stärkt klar die Position der Landtagspräsidentin."

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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