Kleines Mädchen hat bei Einreise ihr Kätzchen im Rucksack: Zoll bleibt keine Wahl

Memmingen - Geräusche mit (temporären) Folgen: Ein kleines Mädchen (5) hatte kürzlich bei der Einreise aus der jordanischen Hauptstadt Amman nach Deutschland eine erst drei Monate alte Katze dabei.

Zollbeamte entdeckten das Kätzchen im Rucksack des Mädchens (5), brachten es vorerst in das Memminger Tierheim.
Zollbeamte entdeckten das Kätzchen im Rucksack des Mädchens (5), brachten es vorerst in das Memminger Tierheim.  © Montage: Jonas Walzberg/dpa, Hauptzollamt Augsburg

Beamte des Hauptzollamts Augsburg entdeckten das Kätzchen, nachdem sie aufgrund von Lauten aus einem speziellen Rucksack mit Mesh-Einsätzen auf das Kind aufmerksam gemacht worden waren.

Das Problem daran: Am Flughafen Memmingerberg dürfen laut aktueller Gesetzeslage bei der Einreise aus Drittländern aus veterinärrechtlichen Gründen keinerlei Tiere eingeführt werden. Ein Verstoß stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Jene kann vom Veterinäramt mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die zuständige Amtstierärztin des Landratsamtes Unterallgäu ordnete für die Samtpfote derweil erst einmal Quarantäne sowie zudem eine artgerechte Unterbringung im Tierheim in Memmingen an.

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In diesem muss das Kätzchen nun so lange bleiben, bis die in Jordanien schon verabreichten Impfungen ihre notwendige Wirkung entfalten können.

Im Anschluss dürfen die Besitzer der Kleinen laut den Beamten die Katze wieder in Empfang nehmen - allerdings nur, sofern von ihnen die angefallenen Kosten für die Quarantäne und Unterbringung im Tierheim übernommen werden.

Titelfoto: Montage: Jonas Walzberg/dpa, Hauptzollamt Augsburg

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