Lebensräume und Tierarten beeinträchtigt: Naturschützer klagen gegen Abwasserleitung am Königssee

Schönau am Königssee - Der Bund Naturschutz klagt gegen eine bereits verlegte Abwasserleitung im Königssee. Die der Deutschen Presse-Agentur vorliegende Klage richtet sich gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes.

Einige Teile der Abwasserleitung für den Königssee liegen vor der Verlegung bereit, installiert zu werden.
Einige Teile der Abwasserleitung für den Königssee liegen vor der Verlegung bereit, installiert zu werden.  © Kilian Pfeiffer/dpa

Darin argumentieren die Naturschützer, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Leitung Lebensräume und Tierarten mit Schutzstatus erheblich beeinträchtige.

Das Verwaltungsgericht München bestätigte den Eingang der Klage - einen Termin für die mündliche Verhandlung gebe es aber noch nicht. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Zum Hintergrund: Weil die alte Leitung ein Leck hatte, musste eine neue Abwasserleitung im Königssee verlegt werden.

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In der Hochsaison fahren nach Angaben der Bayerischen Schlösserverwaltung bis zu 5000 Menschen täglich per Schiff zu der Wallfahrtskirche St. Bartholomä auf der von Bergen umrahmten Halbinsel im Königssee.

Das von den Touristen erzeugte Abwasser muss etwa fünf Kilometer weit von der Halbinsel ans Festland gebracht werden, denn auf der Halbinsel gibt es keine Kläranlage.

Zwischenzeitlich wurde das Abwasser im Bereich der Kirche aufgefangen und regelmäßig mit einem Tank über den See gefahren. Dann gab es vorübergehend eine provisorische Leitung.

Klageweg trotz vorherigen Gesprächen fest angedacht

Ende Oktober hatten dann Spezialpontons das kilometerlange Kunststoffrohr, das das Provisorium ersetzt, in weniger als 24 Stunden verlegt. Eine Terminankündigung des zwei Millionen teuren Unterfangens war von offizieller Stelle ausgeblieben.

Die Naturschutzverbände planen, sich mit Vertretern der Gemeinde Schönau am Königssee und dem Landratsamt im Januar an einen Tisch zu setzen. Den Klageweg werde man dennoch gehen, hieß es.

Der Königssee gilt unter Naturschutzvertretern als äußerst schützenswerter Bereich, in dem verschiedene Schutzgebiete wie FFH-Gebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat und EU-Vogelschutzgebiet nebeneinander existieren.

Das Vorhaben hätte deshalb - so das Argument - aus naturschutzrechtlicher Sicht umfassend geprüft werden müssen - mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf.

Titelfoto: Kilian Pfeiffer/dpa

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